Hallo Forum,
werden die Prozeduren einer nachstationären Behandlung mit in die Gruppierung einbezogen??
:deal: ????
Gruppierung bei nachstationär
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dzierold -
3. Mai 2004 um 08:03 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Guten Morgen,
nein.
Nachstationär ist ja nach...stationär. Die Kodierung (auch die DKR) gelten für die stationären Fälle, daraus resultiert die DRG-Zuordnung. Nachstationäre Behandlungen haben dennoch ihre Relevanz bezüglich der Verweildauerberechnung und daraus folgend, ihrer Vergütung. -
Hallo,
eben weil es bei der VWD mit in die Vergütung eingeht, liegt doch der Schluss nahe, dass es auch die Prozeduren tun.
Nachstationär ist aber neben ambulant doch auch stationär???
Gibt es vielleicht ein \"kleines\" Gesetz (o.ä.) wo man das nachlesen kann.
Vielen Dank schon mal.