Nicht bezahlte Eigenanteile

  • Hallo Forum,

    im 301-System bekommt die Krankenkasse ja zunächst eine Rechnung ohne Eigenanteile des Patienten. Wenn dieser trotz Aufforderung nicht zahlt, wird der einzug des Eigenanteils an die Kasse weitergereicht. Bisher ein problemloses Verfahren: Die Kassen bekamen von uns nach verstreichen der Zahlungsfrist eine Liste (per Papier, nicht über 301) der säumigen Zahler, um die Eigenanteile selbst einzuziehen, so wie es bei uns in HH im Vertrag nach § 112 SGB V geregelt ist.
    Jetzt will plötzlich eine Ersatzkasse, dass wir stattdessen in solchen Fällen per 301 die Rechnung stornieren und ihr eine neue Rechnung inklusive Eigenanteile zukommen lassen.
    Wie ist das in den anderen Bundesländern bzw. anderen Krankenhäusern geregelt?

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo Herr Nast!

    Ich habe eine kleine Rückfrage:

    \"Jetzt will plötzlich eine Ersatzkasse, dass wir stattdessen in solchen Fällen per 301 die Rechnung stornieren und ihr eine neue Rechnung inklusive Eigenanteile zukommen lassen.\"

    Heißt das in diesem Fall, dass ihr die Rechnung ohne Abzug von Eigenanteilen an die Krankenkasse übermittelt habt?? Aber anschließend hat der Patient doch die Eigenbeteiligung bezahlt??

    Bei uns im Krankenhaus nehmen wir keine Eigenbeteiligung mehr an, wenn die Rechnung bereits geschrieben ist.

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Nicole Schneider :hasi:

  • Hallo Frau Schneider,

    genau umgekehrt: Wir schicken der Kasse eine Rechnung, bei der der Eigenanteil abgezogen ist. Patient bezahlt nicht, Kasse bekommt Nachricht, dass der Patient nicht gezahlt hat.

    Gruß

    Manfred Nast

  • Hallo Herr Nast!

    Oh, doch falsch verstanden! :biggrin:

    Aber warum schickt ihr der Krankenkasse dann so eine Rechnung??
    Da könnten doch viele Stornierungen dann auf sie zu kommen.

    Bei uns wird das nicht so kompliziert gehandhabt. Wenn die Rechnung geschrieben werden kann, schauen wir nach, ob der Patient bezahlt hat. Jenach dem, ziehen wir die Eigenbeteiligung ab oder nicht.

    Vielleicht sollten sie das System doch etwas umstruckturieren. Soll nicht böse gemeint sein, aber warum mehr arbeit machen?! Es ist doch eh schon genug vorhanden!

    Liebe Grüße
    Nicole Schneider :hasi:

  • Hallo Herr Nast,

    ich sehe das ähnlich.

    Bei der mir bekannten Kassensoftware wird das im Zeitalter des DTA tatsächlich ein Problem. Eigentlich ist es ja auch gesetzlich und vertraglich so, wie Sie es praktizieren, nicht vorgesehen, oder?

    Ich kann Ihnen auch nur empfehlen, die Eigenanteile nur dann von der Rechnung abzusetzen, wenn sie wirklich bezahlt sind. (Vielleicht kann man ja bei unterschriebenen Einzugsermächtigungen eine Ausnahme machen. Da sollte ja nur selten eine platzen...)

    Es ist ja nicht nur Wunsch mind. einer Kasse sondern erleichtert Ihnen ja auch die Arbeit.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)