Hallo Forum,
im 301-System bekommt die Krankenkasse ja zunächst eine Rechnung ohne Eigenanteile des Patienten. Wenn dieser trotz Aufforderung nicht zahlt, wird der einzug des Eigenanteils an die Kasse weitergereicht. Bisher ein problemloses Verfahren: Die Kassen bekamen von uns nach verstreichen der Zahlungsfrist eine Liste (per Papier, nicht über 301) der säumigen Zahler, um die Eigenanteile selbst einzuziehen, so wie es bei uns in HH im Vertrag nach § 112 SGB V geregelt ist.
Jetzt will plötzlich eine Ersatzkasse, dass wir stattdessen in solchen Fällen per 301 die Rechnung stornieren und ihr eine neue Rechnung inklusive Eigenanteile zukommen lassen.
Wie ist das in den anderen Bundesländern bzw. anderen Krankenhäusern geregelt?
Gruß aus Hamburg