Hallo, Forum!
Da ich über die Suchfunktion nicht die richtige Antwort fand, hier nun doch die Frage:
Unser Anästhesie-Chef hatte bis jetzt die KV-Zulassung, welche ihm nunmehr entzogen wird mit dem Argument, die ambulanten Anästhesien könnten ja durch das KH durchgeführt werden.
Verstehe ich es nun richtig, daß z.B. der niedergelassene HNO-Beleger seine (ambulanten) Kassenpatienten selbst abrechnet, das Haus seinen ambulanten Satz ebenfalls abrechnet, aber der Anästhesie-Chef dann ab sofort nicht mehr abrechnen kann/muss, sondern das Haus die Rechnung i.R. der Abrechnung der §115b-Fälle durchführt?!?
Und was ist dann mit den ambulanten Behandlungen, die nicht in § 115b geregelt sind?
:d_gutefrage:
Hilflos