Anästhesie bei ambulanten OP's

  • Hallo, Forum!

    Da ich über die Suchfunktion nicht die richtige Antwort fand, hier nun doch die Frage:

    Unser Anästhesie-Chef hatte bis jetzt die KV-Zulassung, welche ihm nunmehr entzogen wird mit dem Argument, die ambulanten Anästhesien könnten ja durch das KH durchgeführt werden.

    Verstehe ich es nun richtig, daß z.B. der niedergelassene HNO-Beleger seine (ambulanten) Kassenpatienten selbst abrechnet, das Haus seinen ambulanten Satz ebenfalls abrechnet, aber der Anästhesie-Chef dann ab sofort nicht mehr abrechnen kann/muss, sondern das Haus die Rechnung i.R. der Abrechnung der §115b-Fälle durchführt?!?

    Und was ist dann mit den ambulanten Behandlungen, die nicht in § 115b geregelt sind?
    :d_gutefrage:
    Hilflos

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    ja, so in etwa habe ich das auch verstanden. Allerdings weiß ich nicht genau, welchen \"ambulanten Satz\" Ihr Haus neben der ambulanten OP noch abrechnen will. Soweit mir bekannt, ist für die Kassen die amb. OP mit der Rechnung Ihres Belegers (und ggf. Ihrer Anästhesie) erledigt.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke