Verdachtsdiagnosen Geburtshilfe

  • Liebes Forum!
    Schon wieder eine geburtshilfliche Frage!!
    In der Geburtshilfe nimmt man öfter mal Pat. stationär auf mit Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigen (z.B. Gestose, vorzeitiger Blasensprung etc). Bislang dachte ich, man könnte diese bei der Entlassung analog zu Kordierrichtlinie 1514a mit Z36.- verschlüsseln.
    Leider teilt mir Diacos aber mit, diese Diagnose sei im ICD10SGBV-20 nicht enthalten. Haben wir etwa den falschen ICD-Schlüssel???
    Und ist es überhaupt zulässig, die Pat so zu verschlüsseln oder muß ich dazu eine andere Diagnose wählen? Wenn ja, welche??

    Weiterhin verwirrte Grüße

    U. Runge
    :shock1:
    :kangoo: auf der Flucht vor den DRG`s

  • Zitat


    Original von URU:
    Liebes Forum!
    Schon wieder eine geburtshilfliche Frage!!
    In der Geburtshilfe nimmt man öfter mal Pat. stationär auf mit Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigen (z.B. Gestose, vorzeitiger Blasensprung etc).


    Hallo NG, hallo Fr.Runge,
    endlich tummeln sich mal ein paar Gynis im Netz. Wir habens sowieso am Schwersten - finde ich.
    Ich möchte noch eine Frage anschließen:
    Wie kodiert man den Ausschluss einer EU?????????
    Also EU-Verdacht - Laparoskopie durchgeführt - keine EU gefunden.
    Symptome in Form von Bauchschmerzen müssen dabei nicht immer vorhanden sein. Es genügt ein positiver Schwangerschaftstest und eine fehlende Fruchtblase in utero.
    Unser Chefkodierer meint: Z03.8 R10.3 1-694 sei das Ei des Kolumbus.
    Ist jemand anderer Meinung????


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    KKH Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • [quote]
    Original von URU:
    Liebes Forum!
    Schon wieder eine geburtshilfliche Frage!!
    In der Geburtshilfe nimmt man öfter mal Pat. stationär auf mit Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigen (z.B. Gestose, vorzeitiger Blasensprung etc). Bislang dachte ich, man könnte diese bei der Entlassung analog zu Kordierrichtlinie 1514a mit Z36.- verschlüsseln.
    Leider teilt mir Diacos aber mit, diese Diagnose sei im ICD10SGBV-20 nicht enthalten. Haben wir etwa den falschen ICD-Schlüssel???

    Liebe Frau Runge,

    ich glaube ,dass Ihr ICD-Schlüssel in Ordnung ist. Meines Erachtens müssen Sie einen Code aus der Rubrik R00 - R99 wählen, womit man "Symptome, die sich als vorübergehen erwiesen haben und deren Ursachen nicht festgestellt werden konnten" erfasst werden können. Siehe auch Spezielle Kodierrichtlinien Nr. 1801a.

    Mit freundlichen Grüssen, R. Schäfer

    :chirurg: :smokin: :smokin:

  • [quote]
    Original von Thomas_Heller:

    Hallo NG, hallo Fr.Runge,
    endlich tummeln sich mal ein paar Gynis im Netz. Wir habens sowieso am Schwersten - finde ich.
    Ich möchte noch eine Frage anschließen:
    Wie kodiert man den Ausschluss einer EU?????????
    Also EU-Verdacht - Laparoskopie durchgeführt - keine EU gefunden.
    Symptome in Form von Bauchschmerzen müssen dabei nicht immer vorhanden sein. Es genügt ein positiver Schwangerschaftstest und eine fehlende Fruchtblase in utero.
    Unser Chefkodierer meint: Z03.8 R10.3 1-694 sei das Ei des Kolumbus.
    Ist jemand anderer Meinung????


    Lieber Herr Heller
    Allen anderen scheint es auch nicht besser zu gehen beim Kodieren. Aber vielleicht schaffen wir es ja zusammen, die DRG`s zu überleben.
    Zu Ihrer Frage: In diesem Fall muß ja eine intrauterine SS vorliegen. Warum also nicht Z34.- (Überwachung einer normalen Schwangerschaft) als Entlassungsdiagnose und die R10.3 als ND. ?
    Mit meiner eigentlichen Frage stehe ich allerdings noch immer ohne Antwort. Bei Ausschluß Gestose habe ich jetzt unter der R-Klassifikation sogar etwas vernünftiges gefunden für die Gestose:
    Ro3.0 Erhöhter Blutdruckwert ohne Diagnose Bluthochdruck
    R80 Isolierte Proteinurie.
    Mein Problem des ausgeschlossenen vorzeitigen Blasensprungs ist damit aber immer noch nicht gelöst!!
    Erbitte weitere Hilfe!!

    ansonsten "fröhliches" Verschlüsseln

    U. Runge


    :O :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :D I) I) :shock1: :shock1: :icd: :kangoo:

  • Hallo Frau Runge,

    nach den allgemeinen Kodierrichtlinien soll bei nicht bestätigten Verdachtsdiagnose (auf die keine Behandlung eingeleitet wurde und die Laparoskopie ist keine) grundsätzlich das Symptom kodiert werden. Wir verwenden in solchen Fällen meistens einen Schlüssel aus: O28.- Abnorme Befunde bei der Screeninguntersuchung der Mutter zur pränatalen Diagnostik (z.B. O28.3 Abnormer Ultraschallbefund bei der pränatalen Screeninguntersuchung der Mutter).

    Herr Schäfer,
    wie wär`s mit O16 Nicht näher bezeichnete Hypertonie der Mutter (einschl. transitorische Hypertonie während der Schwangerschaft)

    Die Z03.8 ist laut Kodierrichtlinie eigentlich immer ausgeschlossen (einzigstes Beispiel, das mir einfällt, bei dem tatsächlich keine Symptome vorliegen, ist die Überwachung eines Kleinkindes mit fraglicher Medikamten oder Zigaretten oder sonstwas-Ingestion)

    Grüße
    Christa Bernauer, Med. Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim