Schwangerschaftsdauer - wann, wo und wie?

  • Hallo Forum,

    auch nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema SS-Dauer ist mir (und allen hier damit Beschäftigten) nicht wirklich klar, bei welchen Fällen und wann die SS-Dauer zu kodieren ist. Nach meiner Interpretation der DKR ist die SS-Dauer grundsätzlich nur bei den in den DKR angegebenen Diagnosen wie Abort, drohender Abort, vorzeitige Entbindung etc. anzugeben... dann aber offenbar nur bei Aufnahme, nicht aber im Entlassungsdatensatz. Oder ist eine grundsätzliche Angabe bei allen Schwangeren verlangt und nur bei oben genannten Diagnosen die Angabe nur im Aufnahmedatensatz?? :sterne:

    Vielen Dank für die Hilfe!
    R. Bends

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die SSD ist nur bei den genannten Diagnosen als ND zu nennen.

    Die kodierrichline meint nicht SSD für Aufnahmedatensatz, sondern SSD bei Aufnahme. Sprich: Sie kodieren in diesen Fällen die SSD, wie sie zum Zeitpunkt der Aufnahme ( wie lange schwanger bei Aufnahme? ) war. . Das geht in den Entlassungsdatensatz dann ein.

    1508c Dauer der Schwangerschaft
    Ein Kode aus O09.–! Schwangerschaftsdauer ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer anzugeben (in den Basisdaten der Mutter).
    ...
    Ein Kode aus O09.–! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:
    • O00–O07 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
    • O20.0 Drohender Abort
    • O42.– Vorzeitiger Blasensprung
    • O47.0 Frustrane Kontraktionen vor 37 vollendeten Schwangerschaftswochen (siehe auch DKR 1519c Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen (Seite 166))
    • O60.– Vorzeitige Wehen und Entbindung (siehe auch DKR 1519c Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen (Seite 166))

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    beim weihnachtlichen Studium der DKR 2005 ist mir eine Unklarheit bzgl. der Angabe der Schwangerschaftsdauer aufgefallen.

    Eigentlich ist ab 1.1.2005 lt. DKR 1508d bei jeder Schwangerschaft die Dauer anzugeben (nicht, wie noch in diesem Jahr, nur bei drohendem Abort etc.).

    Nun stellt sich mir die Frage, weshalb bei Mehrlingsgeburten die Schwangerschaftsdauer unter den Tisch fällt:

    Hier steht weit und breit nichts von der Schwangerschaftsdauer. Habe ich etwas übersehen? Wurde die Aktualisierung vergessen? Weiß jemand näheres?

    Vielen Dank für Antworten, Meinungen...

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    im direkt folgenden Beispiel der Kodierung einer Mehrlingsschwangerschaft ist dann aber die Schwangerschaftsdauer angegeben.

    Nicht nur an dieser Stelle zeigt sich ein redaktionelles Problem.
    Auch in dem Beispiel 2 unter DKR 1510b Komplikationen in der Schwangerschaft wird keine Schwangerschaftsdauer angegeben.

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    ...
    im direkt folgenden Beispiel der Kodierung einer Mehrlingsschwangerschaft ist dann aber die Schwangerschaftsdauer angegeben
    ...

    stimmt, aber bei dem Beispielfall handelt es sich nicht um eine normale, sondern um eine vorzeitige Entbindung (O60.1).
    In solchen Fällen ist ja bereits jetzt die Dauer zu kodieren (Angabe der Schwangerschaftsdauer bei drohendem Abort etc.).

    So what?

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    im (neuen) Beispiel für die zeitgerechte, unkomplizierte Geburt eines Einlings (1506a) wird ebenfalls die Dauer angegeben.

    Außerdem D012d Mehrfachkodierung; Ausrufezeichenkodes
    ...
    Tabelle 2:
    Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    ...
    O09.–! Schwangerschaftsdauer
    ...

    Wie gesagt, ein redaktionelles Problem.

    Einfach kodieren und keine weiteren Gedanken daran verschwenden....

  • Hallo an alle,
    ist mit der Aufnahmediagnose in der Gyn/Geb schon verpflichtend die Schwangerschaftswoche anzugeben? Oder erst im Entlassdatensatz?
    Wer weiß, wo dieses genau geregelt ist?
    Mfg Tiffany

  • Hallo Tiffany,
    dies ist in den Kodierregeln festgelegt:

    1508d Dauer der Schwangerschaft
    Ein Kode aus O09...! Schwangerschaftsdauer ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer anzugeben (in den Basisdaten der Mutter).
    Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert.

    Somit kodieren wir die SSD mit im Aufnahmedatensatz der Mutter.
    Gruß
    Seine