Geburt und Schwangerschaftsdauer

  • Guten Tag,
    zuerst möchte ich uns kurz vorstellen: Wir sind 2 Kodiererinnen aus dem Rheinland und im Karneval erfahrener als im Kodieren und im Forum. (Es war schon recht schwer, den Weg hierhin zu finden!)
    Aber wir werden uns öfter abwechselnd im Forum melden und hoffen auf tatkräftige Hilfe von allen, die sich auskennen. So kommt hier gleich die erste Frage: Muss bei jeder Entbindung die Schwangerschaftsdauer mit O09.- zugeordnet werden?
    Für mich erscheint die Kodierrichtlinie nicht eindeutig.
    Vielen Dank und Gruß
    MHK Contr

  • Hallo Ihr zwei Kodiererinnen, Hallo Forum,

    Zitat


    gleich die erste Frage: Muss bei jeder Entbindung die Schwangerschaftsdauer mit O09.- zugeordnet werden?

    Hier die erste Antwort: nein.

    Die Schwangerschaftsdauer muß nur bei den in der DKR 1508c genannten Kodes zwingend angegeben werden.

    Zitat


    [b]DKR 1508c:[/]

    [...]

    Ein Kode aus O09.–! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:

    • O00–O07 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
    • O20.0 Drohender Abort
    • O42.– Vorzeitiger Blasensprung
    • O47.0 Frustrane Kontraktionen vor 37 vollendeten Schwangerschaftswochen (siehe auch DKR 1519c Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen (Seite 166))
    • O60.– Vorzeitige Wehen und Entbindung (siehe auch DKR 1519c Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen (Seite 166))

    Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert (siehe auch DKR 1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–), Beispiel 1 und 3 (Seite 158 ))

    Allerdings ließe sich diese Kodierrichtlinie m.E. dahingehend interpretieren, daß die Schwangerschaftsdauer in allen anderen Fällen angegeben werden kann aber nicht muß.

    Dennoch macht dies kein Sinn, denn:

    - handelt es sich um eine Frühgeburt, wird O60.1 (zusammen mit mit der Schwangerschaftsdauer bei Aufnahme, s.o.) kodiert

    - handelt es sich um eine Geburt >41. abgeschlossenen SSW, wird O48 kodiert (s. DKR 1520a ).

    Daraus folgt:
    Die Dauer der Schwangerschaft ist somit in allen Kodierungen von Geburten enthalten. Insbesondere also bei den Früh- und \"Spät-\"geburten.

    Gruß,

    M. Ziebart

  • Hallo Neu-Kodiererinnen,
    es ist sicher nicht verboten die O09.- bei allen Entbindungen zu kodieren.
    Es bringt nur wie schon gesagt nicht unbedingt eine zusätzlichen Information.
    Unsere \"Gynies\" sind ganz wild drauf es zu tun - also lasse ich sie.
    Es kann nur (je nach KIS) bei der §301-Übermittlung Probleme geben mit der doppelten Übermittlung von !-Diagnosen. (z.B. O80-Z37.0!-O09.6!)
    :hasi:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold