Abrechnung von ambulanten OPs mit Einsatz von Implantaten

  • hallo liebes Forum,
    wer kann mir einen guten Rat geben?
    Nach unserer Kalkulation rechnet sich die ambulante Portimplantation und eine Herniotomie mit Einsatz eines Netzes nur, wenn das Netz und der Port zusätzlich zur OP-Leistung abgerechnet werden kann. Ist das möglich? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
    Gruß aus OWL
    B.Boesch :augenroll:

  • hallo

    zumindest zum Netz bei Hernienreparationen kann ich Ihnen Auskunft geben. Wir rechnen die Netze immer mit ab. Bisher gab es keine Probleme, die Kassen bezahlen ohne Rückfrage.

    Freundliche Grüße


    Dr. Haubold :chirurg:

  • Hallo,

    dies ist wohl im
    § 6 der Vereinbarung zu den regelungsbedürftigen Tatbeständen des Vertrags nach § 115 b Absatz 1 SGB V zum AOP-Vertrag vom 22. März 1993 („RT-Vereinbarung“, der noch bis zum 30. Juni 2004 gilt gilt) geregelt. ($ 8 und § 6 entsprechen nun § 9 und § 7 des AOP-Vertrags vom 15. Juli 2003.)

    Pauschale nach § 8 des Vertrags zum ambulanten Operieren
    nach § 115 b SGB V (Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel,
    Materialien, Instrumente, Gegenstände und Stoffe)


    Nachzulesen auch im Artikel \"Ambulante Operationen/stationsersetzende Eingriffe (II) 4/2004 das Krankenhaus\" der unter \'Neuigkeiten\' vor einigen Wochen downloadbar war.

  • Hallo!
    Genau so ist es. Derzeit gilt noch: Alle Implantate über 50,- DM (!) werden nach Einzelaufwand erstattet.
    Wir versenden mit der OP-Rechnung (wie von den Kassen gefordert)eine Rechnungskopie des Implantats.

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Danke für die Infos :jaybee: , ich schieb noch eine Frage nach, was ist mit Venenverweilkathetern für externe Hospizpatienten. Die Mehrlumen-Cava-Katheter sind ebenfalls teuer, gelten die als Implantate? Kann ich mir nicht vorstellen, oder doch? :a_augenruppel:
    Gruß B.Bösch