Keine Patientenunterlagen an Kassen

  • Ein interesanter Hinweis auf der Homepage der KU unter:
    http://www.klinikmarkt.de/

    Missachtet BKK Hamburg den Datenschutz?

    18.01.2002 - 12:09 Hamburg. Die BKK Hamburg missachtet den Datenschutz von Krankenhauspatienten. Das hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Dr. Hans-Hermann Schrader jetzt festgestellt.
    In seiner Beanstandung gegenüber Gesundheitssenator Peter Rehaag kritisiert er das Verhalten der Kasse als rechtswidrig, die Übersendung umfangreicher Patientenunterlagen zu verlangen. Er fordert den Senator auf, die BKK von dieser Praxis abzubringen.

    Die BKK Hamburg hat gegenüber den Krankenhäusern der Stadt Zahlungsrückstände in Höhe von fast acht Mio. Euro. Sie hält Zahlungen für längst abgeschlossene Krankenhausbehandlungen ihrer Mitglieder mit der Behauptung zurück, der Aufenthalt sei nicht nötig oder zu lang gewesen. Eine Zahlung soll nur erfolgen, wenn das betreffende Haus der BKK Einsicht in sensible Patientendaten gewährt und sich daraus keine Hinweise ergeben.

    Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen diese Unterlagen aber nicht von der Kasse, sondern nur vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eingesehen werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen bleibe den Krankenhäusern nun nur noch der Klageweg, so Jürgen Abshoff, Geschäftsführer der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG). In Berlin waren bereits zahlreiche Krankenhäuser vor Gericht gezogen. Sie bekamen recht, zuletzt vor dem Sozialgericht. Abshoff: "Auch die Hamburger Krankenhäuser werden vor Gericht gewinnen."
    I) I)

    Kurt Mies

  • :kong:

    Und wie ist das mit Privatkassen? Die verlangen ständig Unterlagen und schalten den MDK nie ein . Ist das OP? Eigentlich müssen Verweildauerprüfungen auch bei Privatkassen über den MDK laufen, oder?

  • Zitat von http://www.mdk.de/

    "Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen...."

    Private K. müssen bei entsprechenden Anfragen einer Erklärung des Versicherten zur Entbindung von der Schweigepflicht vorlegen.

    glocker

  • Die ausführlichen Anfragen privater Krankenversicherungen beziehen sich in der Regel auf eine allgemeine und ziemlich umfassende Entbindung von der Schweigepflicht bei Vertragsabschluss (Voraussetzung für einen Vertragsabschluss) die oft viele ( z.B. 20 )Jahre alt ist.

    Kann man sich als Krankenhaus darauf verlassen, dass so eine alte und pauschale Entbindung von der Schweigepflicht noch gilt, oder ist es sicherer, sich noch einmal eine aktuelle und fallbezogene Entbindung vorlegen zu lassen? Kann man eine solche zurecht fordern?

    S. Wild, Rotenburg a. d. Fulda

  • Hallo,

    wir hier in Berlin hatten mit der BKK Berlin genau dieselben Probleme.

    Dies führte zu einer riesigen Klagewelle, die letzendlich beim Bundessozialgericht zugunsten der Krankenhäuser letztinstandlich endete.

    Ich kann also nur empfehlen `Härte` zu zeigen und sich nichts bieten zu lassen, sondern für diese BKK alles über die Rechtsabteilung laufen zu lassen und fragen Sie mal andere Medizincontroller um eine solidarische Front gegen diese illegalen Praktiken.

    Es ist einfach illegal den Kassen Arztbriefe zu überlassen und zwar vom Krankenhaus!

    Wenn Sie schon Ihren Gesundheitssenat bemühen, fragen sie einfach mal nach wann die letzte § 274 SGB V Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung stattgefunden hat (muß mindestens alle 5 Jahre durch den Gesundheitssenat iniziert werden).

    Und wundern sie sich nicht wenn dies schon viel länger her ist (wenn Ihnen überhaupt jemand antwortet), schließlich würde die Pleitekosten der BKK (je nach Satzung) dem Senat als Schulden zufallen....

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Guten Tag,
    Thema Datenschutz:
    Kann es sein, das Rehakliniken "standardmäßig" Entlassarztbriefe an die Kassen übermitteln ? Gilt der Datenschutz in dieser Form nicht für Rehakliniken??? Ich kann das nicht glauben.
    :no: :no: :no:

    Mit verregneten Grüßen

    Kurt Mies

    Kurt Mies