Wiederaufnahmeregelung bei Rückverlegung

  • Hallo Forum,habe Frage zu folgendem Fall:

    Pat aufgenommen am 22.03.2004 für 4 Stunden, DRG B70E; externe Verlegung für 8 Tage und danach Rückverlegung; beim Versuch die Fälle zusammenzuführen im System keine Zusammenführung möglich; Krankenkasse will aber eine Zusammenführung; Ist eine Zusammenführung bei einem Tagesfall möglich? Wenn nein, wie läßßt sich der 22.03.2004
    abrechnen, da die Kasse bisher diesen Tag nicht bezahlen will!

  • Hallo,

    die Rückverlegung kann nur im System abgebildet werden, wenn die Entlassungsart beim ersten Fall \"06 Verlegung in ein anderes KH\" od. \"08 ... (Zusammenarbeit)\" ist. Dann muß beim zweiten Fall ein Storno der Entlassungsmitteilung erfolgen. Dieser Gesamt-Fall wird dann mit Entlassungsgrund \"21 Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme\" versehen. Siehe \"Datenübermittlung nach § 301 SGB V 4. Fortschreibung in der ab 01.01.2004 gültigen Fassung\"

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.