Hallo Forum.
Vor kurzem teilte mir eine private KV mit, dass die von uns angegebene HD Herzinfarkt nicht korrekt sei, und dass die HD in die I20.0 AP geändert wurde; mit daraus resultierender DRG Änderung. :grouper:
Der KV lagen E Brief und Katheterbefund vor.
Anhand der darin genannten Befunde (EKG Veränderungen, Troponin bei 6,7 ng, Wandbewegungsstörungen, etc) lässt sich eindeutig ein HI feststellen. Die KV beruft sich jetzt darauf, dass der beratende Arzt dies nicht nachvollziehen kann, da in der Katheteruntersuchung keine signifikante Stenose festgestellt wurde.
Nun meine Fragen:
1. Kann es von uns verlangt werden, dass wir der KV die Definitionen der WHO und vom ACC / ESC raussuchen, kopieren und zuschicken?
Ist es nicht vielmehr Aufgabe der KV respektive deren beratenden Arztes sich fortzubilden bzw. sich die Definitionen rauszusuchen?
2. Können wir von der KV verlangen uns die Facharztbezeichnung des beratenden Arztes mitzuteilen ?
Für antworten, Meinungen und Tipps wie immer dankbar
papiertiger :biggrin: