Hallo Forum,
wir hatten einen Patienten mit Weber-C-Fraktur und Syndesmosenruptur aufgenommen und mit Platten- und Schraubenosteosynthese und Stellschraube versorgt. Aufnahme 1.3.04, Entlassung am 6.3.04. Die DRG war die I13D. Patient wird am 16.3. zur Revision aufgenommen und es wird die Stellschraube neu platziert, Entlassung 19.4., DRG war die I13C (T84.1 kam dazu). Die Fälle muss man ja zusammenlegen und nur die I13B abrechnen.
Bis hierhin kein Problem ( oder doch? ). Jetzt kam aber der Patient erneut am 29.3. wegen einer Komplikation einer Schraube und wurde erneut revidiert, Entlassung 3.4.
Ist das jetzt alles als 1 Fall zu werten oder 2? Welche OGVD zählt jetzt, die der I10C (21) oder B (30)? Wie zählen die Tage der einzelnen Aufenthalte dann zur Berechnung der OGVD?
Ich hoffe, uns kann geholfen werden! Danke schon mal!
Viele Grüße
Benjamin