• Offizieller Beitrag

    Hallo Hote,
    mir ist die Frage nicht ganz klar und was meinen Sie mit `vorläufiger` A-DRG?
    Eine DRG erhält keinen Basisfallpreis (base rate), sondern ein Relativgewicht(cost weight).
    Der Basisfallpreis ist ein Fixbetrag (mit möglicher jährlicher Anpassung), der in Deutschland letztlich der mittlere Fallpreis über alle stationären Fälle sein soll. Inwiefern dieser regional angepasst wird (oder bundesweit einheitlich)ist noch nicht klar.
    Sie werden in Zukunft nicht Basis-DRGs abrechnen, sondern die davon abgeleiteten schweregradgewichteten DRGs, die, über die von Ihnen erhobenen patientenbezogenen Daten, vom Grouper aufgezeigt werden.
    Das geht natürlich nur dann, wenn diesen auch ein Relativgewicht (nicht Basisfallpreis)zugeordnet wird. Dieses Relativgewicht multipliziert mit dem Basisfallpreis ergibt dann das Entgelt für die einzelne DRG.
    Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Falls ich die Frage falsch verstanden haben sollte, lassen Sie es mich bitte wissen.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. D. Selter
    Arzt, Leiter Med. Cont. Kliniken des MTK

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von hote:
    Erhält zukünftig nur jede vorläufige (A)DRG oder jede (auch schweregradgewichtete)DRG eine Base rate??


    Nur am Rande: in Australien lag die base rate 1997/1998 bei ca. 3100 DM. In Deutschland lag sie über unterschiedliche Auswertungen immer so um die 4050 DM. Ich gehe für meine internen Berechnungen davon aus, dass sie in Deutschland am Beginn so bei ungefähr 3500-3600 DM liegt.
    Gruss P.K.

    Patricia Klein