Unfertige Leistungen als Erfolgsfaktor?

  • Krankenhäuser müssen die Überlieger DRGs 2003/2004 aufteilen und teilweise als Unfertige Erzeugnisse in den Jahresabschluss einstellen. :jaybee:
    Dies sind allerdings enorm hohe Summen - Extremlanglieger -(extrem höher als in den Vorjahren).
    Sind die Unfertigen Leistungen als GuV/Bilanzposition dann für den Erfolg aus Krankenhausbetrieb erfolgswirksam, wenn doch die Überlieger budgettechnisch in das Jahr 2004 gehören (vgl. Ausgleichsberechnung für 2003)? :baby:

    Einmal editiert, zuletzt von Korty (24. Juni 2017 um 11:04)

  • Hallo,

    ein Experte zu den von Ihnen angesprochenen Fragestellungen ist Herr Joachim Müller, Dipl.-Volkswirt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kompetenzzentrum Gesundheitswesen, Partner, BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln.

    Ihre Fragen beantwortet Ihnen detailliert unser Seminar \"G-DRG-Anpassung der Buchhaltung und des buchhaltungsnahen Rechnungswesens für Spätumsteiger\" am 6. Juli 2004 in Düsseldorf. Näheres unter folgendem Link:
    http://www.dki.de/index1.html?Ve….cfm?semnr=4352

    Herr Müller hat außerdem ein Buch in der DKI-Schriftenreihe Wissenschaft und Praxis der Krankenhausökonomie veröffentlicht, in dem diese Tehmatik behandelt wird:
    Der Jahresabschluss im Krankenhaus
    - Leitfaden zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach der KHBV und dem Krankenhausfinanzierungsrecht
    2. Auflage, 2003, ca. 209 Seiten, brosch.
    ISBN: 3-935762-32-1
    zu bestellen bei der Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH (DKVG),
    Hansaallee 201, 40549 Düsseldorf, Telefon: 0211/17 92 35-0, Telefax: 0211/17 92 35-20, Mail: info@dkvg.de

    Herzliche Grüße aus Düsseldorf

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de

  • Sehr geehrter Herr Korty,
    im Ruhrbezirk (Region Bottrop bis Hamm) mit 53 Options-Krankenhäusern haben wir das Problem wie folgt gelöst:
    1. Die systemfremden Einnahmen der Überlieger 2002/2003 (i.d.R. Restbudget-Patienten für die Zeit vom 1.1.2003 bis zur Entlassung)wurden als einmaliger Ausgleichsbetrag zugunsten der Krankenkassen unter B1/12 AEB abgesetzt.
    2. DRG-Jahreserlösbudget abzüglich der Erlöse aus Überliegern am Jahresende 2003/2004 (vgl. B1/20 AEB sowie Fallzählung analog § 8 KFPV 2004) und abzüglich der darauf entfallenden Bewertungsrelationen.

    Diese Regelung gilt nur im jeweiligen Umstiegsjahr 2003 bzw. 2004.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Neumann