Krankenhäuser müssen die Überlieger DRGs 2003/2004 aufteilen und teilweise als Unfertige Erzeugnisse in den Jahresabschluss einstellen. :jaybee:
Dies sind allerdings enorm hohe Summen - Extremlanglieger -(extrem höher als in den Vorjahren).
Sind die Unfertigen Leistungen als GuV/Bilanzposition dann für den Erfolg aus Krankenhausbetrieb erfolgswirksam, wenn doch die Überlieger budgettechnisch in das Jahr 2004 gehören (vgl. Ausgleichsberechnung für 2003)? :baby:
Unfertige Leistungen als Erfolgsfaktor?
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Hallo,
ein Experte zu den von Ihnen angesprochenen Fragestellungen ist Herr Joachim Müller, Dipl.-Volkswirt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kompetenzzentrum Gesundheitswesen, Partner, BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen detailliert unser Seminar \"G-DRG-Anpassung der Buchhaltung und des buchhaltungsnahen Rechnungswesens für Spätumsteiger\" am 6. Juli 2004 in Düsseldorf. Näheres unter folgendem Link:
http://www.dki.de/index1.html?Ve….cfm?semnr=4352Herr Müller hat außerdem ein Buch in der DKI-Schriftenreihe Wissenschaft und Praxis der Krankenhausökonomie veröffentlicht, in dem diese Tehmatik behandelt wird:
Der Jahresabschluss im Krankenhaus
- Leitfaden zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach der KHBV und dem Krankenhausfinanzierungsrecht
2. Auflage, 2003, ca. 209 Seiten, brosch.
ISBN: 3-935762-32-1
zu bestellen bei der Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH (DKVG),
Hansaallee 201, 40549 Düsseldorf, Telefon: 0211/17 92 35-0, Telefax: 0211/17 92 35-20, Mail: info@dkvg.deHerzliche Grüße aus Düsseldorf
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Hallo,
bis zum Juli-Seminar ist unser JA ja schon gelaufen. -
Sehr geehrter Herr Korty,
im Ruhrbezirk (Region Bottrop bis Hamm) mit 53 Options-Krankenhäusern haben wir das Problem wie folgt gelöst:
1. Die systemfremden Einnahmen der Überlieger 2002/2003 (i.d.R. Restbudget-Patienten für die Zeit vom 1.1.2003 bis zur Entlassung)wurden als einmaliger Ausgleichsbetrag zugunsten der Krankenkassen unter B1/12 AEB abgesetzt.
2. DRG-Jahreserlösbudget abzüglich der Erlöse aus Überliegern am Jahresende 2003/2004 (vgl. B1/20 AEB sowie Fallzählung analog § 8 KFPV 2004) und abzüglich der darauf entfallenden Bewertungsrelationen.Diese Regelung gilt nur im jeweiligen Umstiegsjahr 2003 bzw. 2004.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Neumann