Überschreitung der Leistungsmengen

  • Hallo DRG-Forum-ler/innen!
    Für meine Diplomarbeit möchte ich gerne wissen, wie denn nach dem Ende der Konvergenzphase ab 2007 die Erstellung der Erlösbudgets vor sich gehen soll und welche Konsequenzen Über- bzw. Unterschreitungen der vereinbarten Fallpauschalen haben.
    Im FPG habe ich dazu nichts gefunden.
    Danke
    Silke Becker-Nielsen
    --
    Silke Becker-Nielsen

    Silke Becker-Nielsen

  • Zitat


    Original von Be-Nie:
    Für meine Diplomarbeit möchte ich gerne wissen, wie denn nach dem Ende der Konvergenzphase ab 2007 die Erstellung der Erlösbudgets vor sich gehen soll und welche Konsequenzen Über- bzw. Unterschreitungen der vereinbarten Fallpauschalen haben.
    Im FPG habe ich dazu nichts gefunden.

    Hallo Frau Becker-Nielsen,

    als Politiker braucht man nicht immer gleich an alles denken, zumindest muss man es nicht im voraus entscheiden. Da sind ja u. a. noch Wahlen dazwischen...

    Zitat aus der Begründung zum FPG:

    "Übergangsphase bis Ende 2006
    Die Effekte des neuen Entgeltsystems werden entscheidend durch den ordnungspolitischen Rahmen bestimmt. Diesen festzulegen, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Im Hinblick auf die schrittweise Einführung des Vergütungssystems ist auch bei der Festlegung des ordnungspolitischen
    Rahmens ein schrittweises Vorgehen sachgerecht, um Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Übergangsphase sammeln zu können. Deshalb werden mit dem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen nur für den Zeitraum bis Ende 2006 festgelegt. Die ab dem Jahr 2007 geltenden Regelungen werden rechtzeitig in einem weiteren Gesetz festzulegen sein."
    http://www.bmgesundheit.de/presse/2001/20…Begruendung.pdf


    Aber ich möchte Ihre Frage damit natürlich nicht "abwürgen". Mich interessiert eine Antwort genauso wie Sie.

    Ich persönlich halte nichts von Mengenvereinbarungen, wenn es um die Behandlung von kranken Menschen geht. Wenn die Menge x vereinbart wird und der Patient x+1 kommt, müsste ich ihn wegschicken, oder? Aus der Sicht des Patienten ist dies irgendwie problematisch und für den Arzt auch. Insbesondere wenn es sich um einen Notfall handelt.

    Im Falle eines Wahleingriffes, wo ich den Patienten zwar auf eine Warteliste setzen könnte, sollte es trotzdem eher dem "Wettbewerb" zwischen den Krankenhäusern überlassen werden, wo der Patient sich behandeln lässt. Das einzelne Krankenhaus ist doch von ganz allein in seiner Leistungsmenge begrenzt (durch seine Sach- und Personalmittelausstattung) und kommt oft deswegen um Wartelisten nicht herum. Wofür dann Mengenvereinbarungen? Das klingt doch sehr nach Rationierung.

    Und was die Krankenhausplanung angeht, hat sich hierzu z. B. Herr Bruckenberger sehr kompetent geäußert.
    "Der Begriff Krankenhausplanung ist sektoral geprägt und wird der sich verändernden sektorenübergreifenden und prozessorientierten Krankheitsund Angebotsstruktur nicht mehr gerecht.
    Für eine alle Versorgungssektoren umfassende rechtsstaatlich geregelte und gerichtlich überprüfbare Gesundheitsplanung gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage." (S. 47 von 48)
    http://www.bruckenberger.de/doc/planung/fp…tz/fpg_plan.pdf


    Eine Rationierung führt ja im Gesundheitswesen nicht unbedingt zu einem Nachfragerückgang (es sei denn, die Patienten auf der Warteliste versterben, bevor sie behandelt werden).

    Die Chancen eines DRG-Systems liegen doch ganz woanders: Herstellung einer Mengen- und Kostentransparenz. Damit Benchmarking und best-practice. Damit hoffentlich Optimierung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Ohne Rationierung. Im Gegenteil: Wachstum (s. a. DKG)!
    „Der Gesundheitssektor ist und bleibt ein prosperierender und dynamischer Wachstumsmarkt.“ Dr. Burghard Rocke
    http://www.dkgev.de/1_news/news_2002-01-09.htm


    Alle Sektoren im Gesundheitswesen sollten gleichermaßen in die Datenerhebung einbezogen werden, damit Geld- und Patientenströme über Sektorengrenzen (stationär - ambulant - Reha - Pflege - Psychiatrie) hinweg sichtbar gemacht werden können. Das Nebeneinander verschiedener Abrechnungs- und Berichtssysteme sollte m. E. unbedingt vermieden werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    P. S.: auch Herr Clade hat inzwischen ähnliche Ideen wie ich ...
    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/arti…ck.asp?id=30062


    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 20.01.2002 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo,

    die genaue gesetzliche Regelung steht noch aus, aber aus bisherigen Erfahrungen wird es eine Zielbugdet geben (ausgedrückt durch die Relativgewichtsumme aller ausgehandelten DRG`s), eine Mindererlösregelung, d.h. bei Nichterreichen der ausgehandelten Summe wird es einen Ausgleich zur Differenz geben und eine Übererlösregelung bei Überschreitung des Zielbudgets mit entsprechend degressiver Vergütung der Übermenge.

    Dies wird ähnlich der derzeitigen Lösung für FP/SE laufen.

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin