Sehr geehrter Herr Bartkowski,
ich habe jetzt diesen Kodierleitfaden vorliegen. In dem Passus 5.16.8
steht genau das, worauf der Kollege von BG Bezug nahm, dass eine solche
Komplikation mit der harmlosen ICD T79.8 zu kodieren sei. ICD T84.1 wird
nur im Falle einer Komplikation in Folge einer Umstellungsosteotomie
empfohlen. Dies trifft aber nicht für unseren Patienten zu. Also hätte
es auch nicht genutzt, wenn ich den Kodierleitfaden vorher gekannt hätte!
Wenn der Kostenträger statt einer A-DRG eine C-DRG bezahlen möchte, in dem
er diesen Kodierleitfaden zitiert, was machen Sie dann? Natürlich holen Sie sich eine Stellungnahme bei offiziellen Organen. Genau das tat ich auch. Übrigens ist dieser Punkt offensichtlich nicht der einzige problematische Abschnitt des Leitfadens.
Da die DKR bereits 2 Male aktualisiert wurden, wäre ich glaube auch eine
Aktualisierung dieses Kodierleitfadens längst überfällig.
Gruß
Ordu