Fraktur-/Plattendislokation

  • Sehr geehrter Herr Bartkowski,

    ich habe jetzt diesen Kodierleitfaden vorliegen. In dem Passus 5.16.8
    steht genau das, worauf der Kollege von BG Bezug nahm, dass eine solche
    Komplikation mit der harmlosen ICD T79.8 zu kodieren sei. ICD T84.1 wird
    nur im Falle einer Komplikation in Folge einer Umstellungsosteotomie
    empfohlen. Dies trifft aber nicht für unseren Patienten zu. Also hätte
    es auch nicht genutzt, wenn ich den Kodierleitfaden vorher gekannt hätte!
    Wenn der Kostenträger statt einer A-DRG eine C-DRG bezahlen möchte, in dem
    er diesen Kodierleitfaden zitiert, was machen Sie dann? Natürlich holen Sie sich eine Stellungnahme bei offiziellen Organen. Genau das tat ich auch. Übrigens ist dieser Punkt offensichtlich nicht der einzige problematische Abschnitt des Leitfadens.

    Da die DKR bereits 2 Male aktualisiert wurden, wäre ich glaube auch eine
    Aktualisierung dieses Kodierleitfadens längst überfällig.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Ordu,

    wie aktuell der Leitfaden ist, erkennen Sie daran, dass bereits die U-Codes berücksichtigt wurden.

    Einer öffentlichen Stellungnahme zum Leitfaden über inhaltliche Dinge möchte ich mich enthalten, denn ich habe seinerzeit nicht daran mitgewirkt.

    Die Gründe für mein Nichtmitwirken hatte ich – als der werdende Leitfaden
    passagerer Gegenstand von Mydrg-Beiträgen war – indirekt seinerzeit auch in Mydrg genannt.

    Um die Orthopädie und Traumatologie einigermaßen vollständig und korrekt
    abzubilden, hätte der Leitfaden den Umfang aller potentiellen Leitfäden der anderen Fachrichtungen zusammen haben müssen (es gibt immerhin ca. 2,5 Milliarden orthopädisch traumatologische Diagnosen – Straub geht inzwischen von noch mehr Diagnosen aus -, davon allein ca. 1,5 Millionen Frakturen; eine Fülle, die wahrscheinlich nur noch von der Pathologie übertroffen wird). Ich hegte die Sorge, dass man sich ob der Menge orthopädisch- traumatologischer Begriffe heillos in den
    Schlüsselsystematiken In- und Exclusiva sowie den Regelwerken verstricken könnte. Wenn ich die nun rund 250 Seiten Orthopädie/ Traumatologie in Relation zu rund 100 Seiten Kardiovascularchirurgie und rund 130 Seiten Dermatologie betrachte, müsste der orthopädisch-, traumatologische wenigstens um den Faktor 5 des jetzigen Umfanges aufgebläht werden um die gleiche Ausführlichkeit abbilden zu können.

    Da dies in der vorgegebenen Zeit und unter dem Blickwinkel jährlicher
    Anpassungen unbekannten Umfanges meines Erachtens nicht machbar war/ist, ist ebenfalls meines Erachtens - wenn überhaupt - ein derartiges Projekt erst sinnvoll, wenn das DRG-System kein lernendes System mehr ist. Andererseits wird über neue Schlüssel bereits nachgedacht, wodurch man riskieren könnte, dass nach der Fertigstellung des verbesserten Leitfadens neu angefangen werden muß.

    Ob sich meine damaligen Befürchtungen bewahrheiteten, möge der Leser des
    Leitfadens entscheiden. Bereits der vorgestellte Leitfaden ist - wie ich aus eigener Erfahrung mit anderen Projekten sagen kann – das Ergebnis von
    unendlich viel Arbeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin