Beatmungszeiten / Grouper

  • Liebe Kollegen,
    nach meinen Informationen gibt es bisher noch keine klaren Hinweise darauf, wie Beatmungszeiten im kommenden deutschen Grouper verarbeitet werden.
    Laut Kodierrichtlinie ist lediglich die Zeitenerfassung im Rahmen der OPS-Codes vorgeschrieben.
    Im Rahmen der Benchmarking-Projekte werden für die australischen Grouper konkrete Beatmungszeiten erfasst.
    Hat jemand aktuelle Hinweise dafür, dass die konkreten Zeiten (zusätzlich zu den OPS-Codes)auch eine Bedeutung für den deutschen Grouper haben?

    Viele Grüße
    Steffen Zacher

    :uhr:

  • Hallo Herr Zacher, guten Morgen an ALLE,

    die unter 8-718... vorgegebenen Schluessel fuer Beatmungszeiten sind nach meinem derzeitigen Wissensstand auch fuer den australischen Grouperalgorythmus hinreichend. Deswegen nehme ich fast an, das zukuenftig eine Übermittlung der konkreten Zeiten hinfällig sein wird.

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    da muss ich leider widersprechen, klar derzeit wird von den australischen Groupern nur der OPS-Code verwendet, aber wer sagt den das tatsächlich alle Patienten >96 h Beatmung tatsächlich teurer sind als die unter 96h!? Diese Grenze wird mit Sicherheit bei der Erstkalkulation unter den statistischen Prüfstein und das geht nur mit der fallbezogenen Anzahl der Beatmungsstunden, die daher auch nach §301 genau wie die Geburtsgewichte an die Kassen zu liefern sind.

    Letztendlich kann man auch aus jeder Stundenzahl den Codeermitteln, aus dem Code aber nicht mehr die Stunden, ergo ist der Code eigentlich überflüssig, die beatmungsstunden aber nicht...

    Gruß

    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,
    Sie haben Recht, dass man aus den Beatmungsstunden jederzeit den Code ableiten kann und nicht umgekehrt. Es ist auch unbestritten, dass es für interne ökonomische Aspekte günstig ist, die genauen Beatmungszeiten und deren Kosten zu kennen.
    Eine Übermittlung der Zeiten an die Kassen ist aber im § 301 im Gegensatz zu den Geburtsgewichten nicht geregelt. § 301 schreibt lediglich die VERSCHLÜSSELUNG der Prozeduren nach DIMDI- und BMG-Maßgabe, d.h. OPS, vor.
    Bleibt weiter die Frage, ist es zukünftig zu erwarten, dass die genauen Zeiten EXTERN eine Rolle spielen?
    (Relevant ist dies u.a. für die Art und Weise der Erfassung)

    Viele Grüße
    Steffen Zacher

  • :)) :)) :)) übrigens schöner Artikel in "das Krankenhaus" vom Januar aus der Uniklinik Göttingen bezüglich der Kostenvarianz von Intensivpatienten (nach Score, nach Beatmungszeiten, nach Liegetagen). Absolut lesenswert.
    Gruss Patricia:besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Liebe KollegInnen!

    Die Übermittlung der Beatmungsdauer in Stunden ist seit dem 01.01.02 gem. der § 301- Übermittlungsvereinbarung im Entlassungssatz Pflicht.

    Ihr
    Dr. A. Becker
    Med Controlling
    Mutterhaus Trier

  • Hallo Herr (Frau?) Becker,
    soweit ich informiert bin, ist die Angabe der Beatmungsstunden im Segment Entlassung laut §301 seit 1.1.2002 eine K(=Kann) und keine M(=Muß)-Angabe und somit im Gegesatz zum OPS-Code nicht verpflichtend und, zumindest z.Zt., auch nicht groupingrelevant .?!
    Viele Grüße
    Steffen Zacher
    ;)

  • Zitat


    Original von beckera:
    Die Übermittlung der Beatmungsdauer in Stunden ist seit dem 01.01.02 gem. der § 301- Übermittlungsvereinbarung im Entlassungssatz Pflicht.


    Zitat


    Original von Zacher:
    soweit ich informiert bin, ist die Angabe der Beatmungsstunden im Segment Entlassung laut §301 seit 1.1.2002 eine K(=Kann) und keine M(=Muß)-Angabe und somit im Gegesatz zum OPS-Code nicht verpflichtend und, zumindest z.Zt., auch nicht groupingrelevant .?!


    Ja wie denn nun?

    Zitat aus v301a_n3_f4_29032001.pdf:
    Beatmungsstunden K an..4 HHMM (ab 1.1.2002)
    also EDV-technisch gesehen ein Kann-Feld

    (6. Beatmungsstunden, ab 1.1.2002)
    (Sofern der Versicherte während des Krankenhausaufenthalts künstlich beatmet wurde, ist die Dauer der künstlichen Beatmung in Stunden anzugeben.)
    Bedeutet vermutlich, dass Beatmete verschlüsselt werden müssen, andere nicht, also nicht unbedingt Angabe von 0 Stunden.
    Wenn also > 0 Stunden, dann "muss das Kann-Feld" ausgefüllt werden, oder nicht?

    Welches KIS kann das, welches KH macht das so??

    Wie sollte so eine Verfahrensregelung bundesweit umgesetzt werden? DKG? Softwarefirmen? Krankenkassen?

    Wir (unsere KH) haben da ein Defizit...

    Gruß

    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo an ALLE,

    unser Ansatz ist ein ganz pragmatischer. Zum korrekten Grouping ist das Vorhandensein des entsprechenden OPS-Schlüssels notwendig, aber nicht die korrekte Stundenzahl.
    Trotzdem erfassen wir natuerlich beides (BOSS).

    M. Thieme