F01Z vs. A13Z

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Ein Patient wird nach Kammerflimmern reanimiert und 96 Stunden beatmet.
    Dann wird dem Patienten - weil man ihn ja so nicht entlassen kann (ungeschützt) - ein AICD eingebaut.
    Erlös A13Z - RG 6.16.

    Hätte die Beatmung 5 Minuten eher geendet, dann wären es 12 k€ mehr gewesen (RG 10,28 - F01Z).

    Darf man nun die Beatmung einfach unterschlagen auf der Rechnung? Oder ist ein ZE für eine Implantation des teuren Gerätes (Sachkosten) geplant (Split der DRG in Leistung und Sachkosten)?

    Gruß

    B. Mehlhorn

  • Hallo Herr Mehlhorn,

    die Beatmung muss selbstverständlich kodiert und in die Gruppierung einbezogen werden.
    Allerdings sollte man anhand der Krankenakte prüfen, wie lange der Beatmungszeitraum nach den Deutschen Kodierrichtlinien tatsächlich gedauert hat, bzw. was denn nun letztendlich dokumentiert wurde.
    SOllte sich aus dieser Überprüfung ergeben, das doch die DRG F01Z abgerechnet werden kann, muss die Dokumentation der Beatmungszeit auf jeden Fall hundertprozentig \"wasserdicht\" sein, denn diesen Fall wird sich der MDK auf jeden Fall genau anschauen!

    Ob es möglich ist, in diesen \"Spezialfällen\" die Sachkosten für den Defibrillator als Zusatzentgelt in Rechnung zu stellen, ist normalerweise Gegenstand in den Pflegesatzvereinbarungen.

    Grüsse

    Nusser

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]