Blutsenkung erhöht / keine weitere Konsequenz

  • :d_luege: :d_luege: :d_luege: :d_luege:

    Hallo, Forum
    Eine routinemäßig abgenommene Blutsenkung zeigt einen
    deutlich pathologischen Wert. Es erfolgt aber weiter keine
    weitere Abklärung.Wir haben dann diese BSG mit R70.0 codiert.
    Ein neuer Mitarbeiter hat nun aus einem anderen Krankenhaus die Version mitgebracht, das wenn kein Folgeaufwand, also keine
    Abklärung oder Behandlung erfolgte die erhöhte BSG nicht codierbar ist.
    Haben wir falsch codiert ????

    Grüsse aus BO

    ?( 8o8o8o8o?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"Haben wir falsch codiert ????\"

    Davon ist auszugehen, siehe D001a Allgemeine Kodierrichtlinien:

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung. Z.B. wird eine im Labortest gefundene leicht erhöhte Gamma-GT, die keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nach sich zieht, nicht kodiert.

    Auch wenn in diesem Beispiel \"leicht\" erwähnt ist und Sie von \"deutlich pathologisch\" sprechen, ist das Kriterium die ableitbare therapeuthische Kosequenz. Diese war auch bei Ihnen nicht gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • :hmm: :hmm: :hmm::keule:
    HAllo, Herr Selter
    Danke für die prompte Antwort.
    Wir sollten doch noch einmal eine Fortbildung machen.

    Wenn ich so drüber nachdenke, ist da aber auch ne Menge Interpretationsspielraum, oder??
    Habe ich einen PAtienten, der wegen einer Phlebitis in Behandlung ist, habe ich den Bezug zur Erkrankung und damit auch zur Behandlung, oder??

    :erschreck: :erschreck: :erschreck:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C.Gerhardt:
    1)Wir sollten doch noch einmal eine Fortbildung machen.

    2)Wenn ich so drüber nachdenke, ist da aber auch ne Menge Interpretationsspielraum, oder??

    3)Habe ich einen PAtienten, der wegen einer Phlebitis in Behandlung ist, habe ich den Bezug zur Erkrankung und damit auch zur Behandlung, oder??

    Hallo,

    1) Der stete Tropfen höhlt auch hier den Stein.

    2) Korrekt (an der Stelle ist es aber klar).

    3) Sie haben dann einen Bezug zur Erkrankung, dann kommt aber die Regelung zur Kodierung von Symptomen ins Spiel.
    Ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es in der Regel mit der genannten Erkrankung/Verletzung vergesellschaftet ist. Es wird nur dann kodiert, wenn es ein eigenständiges Problem darstellt.
    Dies ist aber bei der BSG-Erhöhung nicht gegeben. Sie behandeln sie nicht eigenständig, sondern sie behandeln nur die Phlebitis (und kodieren auch nur diese).
    Womit wir wieder bei 1) wären :d_zwinker: .