Kodierung von R63.3

  • Schönen guten Morgen Forum,
    habe eine Frage zur Verschlüsselung der R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung:
    Darf ich die R63.3 bei Erkrankungen des Magen - Darm - Traktes verschlüsseln, z.B. C16.9 oder ist dies im genannten Verschlüsselungscode schon mit abgebildet?

  • Guten Morgen, Medconam
    über die R63.3 wurde hier schon öfters diskutiert.
    Konkret bei der C16.9 sehe ich keinen Grund, die R63.3 als ND nicht zu kodieren.
    Eine bösartige Neubildung des Magens wird nicht auschließlich durch Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ausgelöst, so dass die C16.9 die R63.3 grundsätzlich beeinhaltet.
    Interessieren würde mich aber, wo konkret in Ihrem Fall der Ressourcenverbrauch für die R63.3 liegt, um diese dann auch als ND zu verschlüsseln. Weiterhin würde mich auch noch interessieren, wie Sie die R63.3 interpretieren, auch hier gibt es ja kontroverse Aussagen.
    Die R63.3 hat einen OP-CCL von 2,3,4 und einen Med-CCL von 2,3 und ist damit auch oftmals deutlich erlössteigernd.
    Wie gehen die anderen Forumteilnehmer mit der R63.3 um?
    Ich bin da auch sehr unsicher.
    Gruß aus dem verregneten Norden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schrader,

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    Konkret bei der C16.9 sehe ich keinen Grund, die R63.3 als ND nicht zu kodieren.
    Eine bösartige Neubildung des Magens wird nicht auschließlich durch Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ausgelöst, so dass die C16.9 die R63.3 grundsätzlich beeinhaltet.

    ????????
    Ich verstehe beide Sätze überhaupt nicht:
    Satz 1 sagt aus, dass Sie die R63.3 zur C16.9 kodieren (was zu erklären wäre).
    Satz 2 sagt aus, dass die C16.9 die R63.3 grundsätzlich beinhaltet (was ebenfalls zu erklären wäre). Das bedeutet: Nicht kodieren.
    Abgesehen davon, gehe ich davon aus, dass hier nicht eine mögliche ätiologische Komponente kodiert werden soll, sondern eher eine aus der Erkrankung resultierende Ernährungsproblematik. Oder war es anders gemeint, Medconam?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Meiner Ansicht nach sind Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung (R63.3) weder grundsätzlich eine Ursache, noch grundsätzlich eine Folge von anderen Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes und daher auch nicht in entsprechenden Codes implizit enthalten.

    Somit kann meiner Ansicht nach die R63.3 verschlüsselt werden
    [center]wenn[/center]
    die Nebendiagnosenkriterien (therapeutische oder diagnostische Konsequenz oder erhöhter Aufwand) erfüllt sind.

    Dabei reicht es meines Erachtens nicht aus, dass sich der Patient überwiegend von Hamburgern ernährt hat oder dass er postoperativ etwas Schluckbeschwerden hat, sondern es muss schon etwas substantiiertere Konsequenzen haben. Die Grenze, wann zu verschlüsseln ist und wann nicht, ist, wie immer bei inhaltlichen Fragen, jedoch sicherlich unscharf.

    Schönen Tag noch

  • Hallo Herr Selter,´
    ich meine damit, dass eine bösartige Neubildung des Magens nicht unbedingt mit Ernährungsprobleme und unsachgemäßer Ernährung im Zusammenhang stehen muss. Fazit: C16.9 beeinhaltet nicht grundsätzlich die Diagnose R 63.3 - und das sagen die beiden Sätze auch aus. Ich habe die Frage so verstanden, ob die C 16.9 die R63.3 beeinhaltet oder nicht. Ergänzend war meine Frage nach der Interpretation der R63.3, die ja oftmals kontrovers vertreten wird, damit meine ich, wann sind welche Kriterien erfüllt, um die R63.3 zu verschlüsseln?

    Gruß,
    B. Schrader

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von B. Schrader:
    Eine bösartige Neubildung des Magens wird nicht auschließlich durch Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ausgelöst, so dass die C16.9 die R63.3 grundsätzlich beeinhaltet

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    Fazit: C16.9 beeinhaltet nicht grundsätzlich die Diagnose R 63.3 - und das sagen die beiden Sätze auch aus.

    Hallo Herr Schrader,

    die Sätze sagen genau das Gegenteil (es fehlt da das Wort: \"nicht\" im obigen 1. Zitat). Vielleicht haben Sie es ja anders gemeint...

    Sei`s drum. Wie Sie ja schon sagten, wurde hier schon öfter über diesen Kode diskutiert. Allgemeine Aussagen sind hier nur im Sinne der DKR - Nebendiagnosen - und auch im Sinne der Symptom-Kodierungsvorgaben zu machen. Ansonsten muss man im Einzelfall entscheiden.
    Geben Sie bitte die R63.3 mal in der [c=blue]Suche[/code] ein. Dort finden Sie dann die bisher diskutierten Fälle.

  • Hallo, Herr Selter,
    beim Lesen des Satzes in seiner Gesamtheit - so finde ich - ist dieser eindeutig.
    Danke für den Suchhinweis, die Ergebnisse sind alle bekannt.
    Die R63.3 - bei uns als pflegerelevante ND aufgeführt - wird u.a auch vom Pflegepersonal eingegeben, so dass es oftmals zu Rückfragen in Bezug auf die Definition dieser Diagnose kommt - verständlich.
    Gruß,
    B. Schrader