Anämie nach Chemotherapie

  • Hallo liebes Forum,
    ein Patient wird nach einer amb Chemotherapie aufgenommen wegen Anämie.Er bekommt 2 Erykonz. Keine weitere Therapie den Tumor entsprechend. In den Kodierrichtlinien DKR 0202b Komplikationen im Zusammenhang mit Neubildungen wird das Beispiel aufgeführt Krampfanfälle bei bekanntem Hirntumor. Es werden nur die Krampfanfälle nicht der Tumor behandelt, also sind die Krampfanfälle die HD der Tumor ND. Entsprechend wäre hier die Anämie die HD. Die Kasse sieht dies allerdings anders und bezieht sich auf DKR 0201b Malignomcode ist immer HD bis die Behandlung entgültig abgeschlossen ist. Wie ist ihre Meinung?
    Vielen Dank AB

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Kodierrichtlinien sind hier eigentlich klar. Das von Ihnen aufgeführte Beispiel verdeutlicht dieses. Allerdings muss man zugeben, dass dieser Passus \"bis Abschluss der Behandlung\" immer wieder zu Fragen führt.
    In Ihrem Fall wird nicht der Tumor behandelt, sondern eine Komplikation der Tumortherapie, Chemo. Somit kommt neben der schon von Ihnen erwähnten DKR noch eine andere DKR ins Spiel:
    1917a Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)
    Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:
    ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

    Wie wäre es also mit einem Kode aus D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie als HD und wer möchte (in meinen Augen völlig entbehrlich) Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

    Das wäre in meinen Augen die einzig regelkonforme Kodierung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Sie sehen das m. E. schon richtig! Ein passendes Beispiel haben Sie sogar in der von der Kasse zitierten Regel 0201b, nämlich das Beispiel 6.

    Viel Erfolg!

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Frau Barthel,

    die Anämie im Sinne einer Tumoranämie wäre
    bei diesem Pat.nur dann die HD, wenn die Anämie
    nicht die Komplikation der Chemotherapie wäre,
    sondern (mehr oder weniger)die Folge der Tumorerkrankung!

    Da die Anämie aber die Komplikation der Chemotherapie
    ist, würde ich die HD so kodieren, wie Herr Selter es
    vorschlägt. Zusaätzlich kann die Tumorerkrankung als
    Nebendiagnose angegben werden, auch wenn diese während
    des betr. stat Aufanthalts nicht behandelt wurde, denn:

    0202b Komplikationen im Zusammenhang mit Neubildungen
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist,
    ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrundeliegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ordu,

    wie wir ja schon festgestellt haben, ist die Anämie nicht Folge (Symptom) des CAs, sondern der Behandlung. Somit kann die Regel der \"zugrundliegenden Erkrankung\" sich hier ja nur auf die Chemo beziehen, nicht auf das CA (ist nicht zugrundeliegende Erkrankung der Anämie). Deswegen kann meiner Meinung nach das CA hier nicht kodiert werden, weil weder behandelt, noch zugundeliegend.