Wo ist Qualitätsbericht Pflicht?

  • :d_gutefrage: :d_gutefrage:
    Hallo Forum
    Wer kann mir sagen, in welchen Bundesländern
    der Qualitätsbericht nach §137 Pflicht ist.
    Uns interessiert Bayern, NRW und Hamburg.

    Oder gibt es eine bundeseinheitliche Regelung

    Grüsse aus BO
    C. Gerhardt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichtes für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

    Präambel
    Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch sieht in § 137 vor, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser einheitlich für alle Patienten vereinbaren.
    In § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V ist vorgegeben, dass insbesondere Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsberichts in einer Vereinbarung auf Bundesebene zu regeln sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau