MwSt auf DRG abrechenbar?

  • Guten Morgen,
    vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.....
    Ich arbeite in einen reinem Privatkrankenhaus das bisher nach Bundespflegesatzverordnung abgerechnet hat. Zusätzlich zu Basis- und Abteilungssatz + Wahlleistung kamen bei unserer Rechnungsstellung die MwSt.

    Nun meine Frage: Darf ich als Privates Unternehmen weiterhin die MwSt berechnen auch bei DRG Rechnungsstellung?

    mfg Katrin

    :roll:

  • Sehr geehrte Frau Katrin,

    Sie dürfen nicht nur, nein, Sie müssen sogar die MwSt. ausweisen. §36 KHEntgG Abs. 4, Satz 2 ist die Grundlage: \"Krankenhäuser oder Verwahranstalten, die sich in privater Trägerschaft befinden und nicht in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen worden sind, müssen den steuerlichen Mehrwert der Leistungserbringung in Form des durchlaufenden Postens zu 16 vom Hundert berechnen.\" ... \"sie sind verpflichtet, Wertpapieranteile in Höhe von mind. 20 % des Eigenkapitals zur Eigenkapitalabsicherung zu halten. Darauf ist die MwSt. zum verminderten Vom-Hundert-Anteil von 7 v.H. abzuführen. Der Fallpauschalenkatalog weist - in der jeweils gültigen Fassung - den vom-Hundert-Satz der MwSt. in der Spalte 76 aus. Er wird jährlich angepasst.\"
    Das scheint eindeutig zu sein.

    MfG.
    H.-P. Wolkenstein