DRG ohne Gewicht + HD- Wechsel

  • Hallo alle zusammen!

    Heute möchte ich mal eine Frage loswerden. Ich bin erst seit einigen Wochen als Dokumentarin dabei. :roll:
    Wir haben einen Patienten, der sich mit Fieber (Aufnahmehauptdiagnose) u. Husten vorstellt, bei dem wir einen Pleuraerguss feststellen und eine Lungentuberkulose.
    Nach meinem bisherigen Verständnis zum verschlüsseln der Hauptdiagnose, muss die Ursache eines Symptoms als Hauptdiagnose kodiert werden, wenn ich diese kenne. In dem Fall wurde die Tuberkulose verschlüsselt, die uns zu der DRG E76B führte, welche nicht im Fallpauschalen- Katalog aufgeführt ist .
    Darf ich in diesem Fall den Pleuraerguss zur Hauptdiagnose machen, da dieser als einziges kein Symptom ist??? :sterne:

    Vielen Dank und liebe Grüße aus dem sonnigen Ruhrgebiet
    Ria

  • Hallo,

    das ist schon alles richtig so. Die E76 ist eine sog. \"§6-DRG\" (vgl. KFPV Anlage 3), d.h. für diese DRG wurde keine Kalkulation durchgeführt.
    Jedes Krankenhaus muß individuell mit den Kassen alle Parameter (Relativgewicht, Verweildauern, Zu- und Abschläge etc.) aushandeln.

    Grüße
    PB

  • Schönen guten Tag Ria!

    Für den Fall, dass Sie noch keine Verhandlungen für 2004 hatten und die E76 daher auch noch nicht verhandeln konnten, dürfen Sie nach § 9 Abs. 1 Satz 3 KFPV 2004 pro Belegungstag 600 € abrechnen. Vielleicht gilt dies auch für den Fall, dass sie zwar schon verhandelt haben, die DRGs nach Anlage 3 aber nicht vereinbart haben, weil Sie dachten, diese kämen für Sie nicht infrage. Aber das ist sicherlich Auslegungssache.

    Es empfiehlt sich daher bei den Verhandlungen entweder die DRGs nach Anlage 3 zu verhandeln oder zumindest eine Regelung zu treffen, falls sie zwar nicht geplant werden, aber im Einzelfall vielleicht doch vorkommen.

    Schönen Tag noch,

  • Sehr geehrte Ria,

    zur Abrechnung der Tuberkulose-DRG haben Hr.Schaffert und Hr. Brenk bereits das wesentliche gesagt.

    Ihre zweite Frage betrifft das Problem der Wahl der Hauptdiagnose.
    Den Pleuraerguß können Sie als Hauptdiagnose verschlüsseln, wenn ein Zusammenhang mit der Tuberkulose auszuschließen ist bzw. dieser mit einer anderen Erkrankung in Zusammenhang steht. Die Tuberkulose wäre dann ggfs. eine Nebendiagnose.

    Viel wahrscheinlicher ist jedoch ein direkter Zusammenhang zwischen Pleuraerguss und Tuberkulose, nämlich das Vorliegen einer Lungentuberkulose mit Pleuritis tuberculosa. Hauptdiagnose dann aus A15.-, bei Vorliegen der Nebendiagnose-Kriterien die A15.6 und die J91* als Nebendiagnosen.

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim