Guten morgen liebes Forum,
seit längerer Zeit haben wir immer mehr Probleme mit einigen großen Kassen, was den Ablauf bzgl. der MDK-Begutachtungen betrifft.
Es war bis jetzt immer so, daß wir in der Einzelfallprüfung das Gutachten direkt durch den MDK bekamen. Wenn unsere Ärzte anderer Meinung waren, haben wir eine ausführliche Stellungnahme geschrieben und damit gegen das Gutachten Widerspruch eingelegt. Daraufhin hat der MDK ein Widerspruchsgutachten erstellt, so daß unsere Stellungnahme noch einmal berücksichtigt wurde. Nach diesem 2. Gutachten wurde die RG entweder geändert oder die Sache wurde an den Anwalt weitergegeben.
Ein Mitarbeiter der KK teilte mir nun telefonisch mit, daß es ja überhaupt keinen Anspruch auf ein Widerspruchsgutachten gäbe und die Kasse und der MDK dies nur aus reiner Nettigkeit tun würden. Ein paar Tage später erhielt ich für ca. 10 Fälle ein Schreiben der KK, daß unsere Widersprüche gegen das 1. Gutachten eingegangen seien und der MDK in einer Vorberatung zu der Meinung gekommen sei, daß aus unseren Widersprüchen keine neuen medizinischen Begründungen hervorgehen.
Meine Frage jetzt: Gibt es ein gesetzlich geregeltes Ablaufverfahren für den MDK. Ist er im Recht, auf unseren Widerspruch nicht zu reagieren, sondern nur die Kasse vorzuschicken? Oder gibt es evtl. sogar ein Gerichtsurteil, daß sich mit diesem Thema befasst?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten. Vielen Dank.
LudiII