Nikotinabusus F17.2 bei Müttern

  • Liebes Forum,

    wir kodieren bei Müttern, die während der Schwangerschaft und auch des stationären Aufenthaltes für die Geburt rauchen, die F17.2 (CCL-relevant).
    Wir dokumentieren dies auch entsprechend im Kadex: ausführliche Befragung zum Nikotingenuss (in diesem Fall 10 Zig./Tag), Dokumentation, dass Kind :baby: sehr häufig im Kinderzimmer sei, damit die Mutter das Raucherzimmer aufsuchen kann, usw.
    Der MDK meint nun, dass dies die F17.2 nicht rechtfertigt.

    Wie ist die Meinung aus dem Forum? Ab wann ist denn dann die F17.2 gerechtfertigt???

    Schöne Grüße

    S.Bauernfeind

  • Hallo Herr Bauernfeind,

    es ist nach meiner Einschätzung so wie mit allen ND auch sonst: es gibt kein fixe Schemabeurteilung zur Quantifizierung des Mehraufwandes, man denke etwa an die berühmte ASS-Tablette oder die Kalium-Brause, so daß allein die Tatsache, daß ein Mehraufwand existiert, die Kodierung rechtfertigt. Ich würde mich also auf nichts einlassen und auf der Kodierung bestehen. Mal davon abgesehen, daß die Geburtshilfe im System ohnehin nicht so prickelnd wegkommt, ist die von Ihnen beschriebene und kodierte Situation schon unter \"Mehraufwand\" abzusortieren.
    Wäre auch mal was für eines der überbeschäftigten Sozialgerichte.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Bauernfeind, Hallo Forum,

    Zitat


    Wie ist die Meinung aus dem Forum? Ab wann ist denn dann die F17.2 gerechtfertigt???

    Meiner Meinung nach: (so gut wie) nie. Hier die Begründung:

    Zitat


    Wir dokumentieren dies auch entsprechend im Kadex: ausführliche Befragung zum Nikotingenuss (in diesem Fall 10 Zig./Tag) ...

    Was genau heißt ausführliche Befragung ? Welche zusätzlichen Informationen werden warum gesammelt ? Können Sie wirklich für jeden Fall, in dem eine \"ausführliche Befragung zum Nikotingenuss\" dokumentiert wurde garantieren, daß

    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    erforderlich waren ? Cave: erhöhter Betreuungs und/oder Überwachungsaufwand ist meines Erachtens nicht gleichzusetzen mit einem um 1- max. 3 Minuten verlängertem Anamnesegespräch (\"ausführliche Befragung zum Nikotingenuss\").

    Zitat


    Dokumentation, dass Kind sehr häufig im Kinderzimmer sei, damit die Mutter das Raucherzimmer aufsuchen kann, usw.

    Dies verursacht Aufwand beim Kind ... nicht bei der Mutter. Da das Kind ein eigenständiger Fall ist kommt hier höchstens (bei großzügiger Interpretation des Begriffs \"Schädigung\") die Kodierung des Kodes
    P04.2 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Tabakkonsum der Mutter

    beim Kind (!) in Frage; nicht jedoch die F17.2 bei der Mutter.

    Last but not least:

    F17.- ist definiert als \"Psychische und Verhaltensstörungen\". Die 4. Stelle differenziert dann weiter:

    .1 -> Schädlicher Gebrauch
    .2 -> Abhängigkeitssyndrom

    siehe hierzu die ausführlichen Voraussetzungen im ICD-10 - Verzeichnis.

    Sind diese o.g. Voraussetzungen für die (psychiatrische) Diagnose

    F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak -Abhängigkeitssyndrom

    bei objektiver Betrachtung im o.g. (und den meisten anderen Fällen) im Sinne einer Nebendiagnose erfüllt ? Ich meine (so gut wie) nie.


    MfG,

    M. Ziebart

  • Hallo Forum,
    endlich wieder unser aller Lieblingsthema:
    Eine Mutti möchte postpartal unbedingt abstillen. Sie erhält dafür Dostinex. Sie geht trotz Belehrung immer wieder rauchen.
    Ich denke Sie stellt hier Ihre Bedürfnisse über das Wohl des Kindes und zeigt damit eine Abhängigkeit gegenüber Nikotin, oder???
    Alles schön dokumentiert, mit F 17.2 kodiert.
    Der MDK lehnt ab, weil: keine Suchtanamnese erhoben wurde, keine Entzungserscheinungen aufgetreten sind. Er möchte F17.1 kodieren, weil seines Erachtens mit Dostinex Aufwandsrelevanz belegt.
    Verwechselt der MDK hier F 17.2 und F 17.3?
    Würdet ihr hier auch das Abhängigkeitssyndrom kodieren?
    Beste Grüße und ein erholsames WE
    Nastie

  • Hallo Herr Rembs, Hallo Nastie,

    ganz so eindeutig, wie von Ihnen geschildert, ist die Lage hier nicht, denn mit dem Kode:

    O92.5- Hemmung der Laktation
    Agalaktie:
    · sekundär
    · therapeutisch


    können Sie den Aufwand für das medikamentöse Abstillen post partum ( in Ihrem Fall Dostinex ) ebenfalls abbilden. Außerdem ist zu bedenken, daß Sie mit dem Medikament für das Abstillen ( z.B. Dostinex ) in keinster Weise den Nikotinabusus ( F17.- ) behandeln.

    Noch bis 2004 einschl. wäre die von Ihnen vorgeschlagene Kodierung des Grundes für das Abstillen sogar definitiv falsch gewesen. Bis 2004 galt diesbezüglich die Spezialnorm der DKR 1529a:

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ziebart:
    Außerdem ist zu bedenken, daß Sie mit dem Medikament für das Abstillen ( z.B. Dostinex ) in keinster Weise den Nikotinabusus ( F17.- ) behandeln.


    Guten Tag,


    John, U.
    Suchtmittelassoziierte Gesundheitsstörungen - Tabakrauchen und Alkoholkonsum
    DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift; 03, 2002


    „Beim Tabakrauchen besteht für mehr als 300 Erkrankungen oder Todesursachen ein erhöhtes attributables Risiko….


    Für die Kurzintervention eignen sich Mittel, die in weniger als 10 Minuten anwendbar sind, wie die ärztliche Kurzberatung gemäß der Motivierenden Gesprächsführung,“


    E Rembs

  • Der Gutachter sieht schon einen Aufwand durch Dostinex. Den werde ich ihm im Nachhinein nicht streitig machen wollen. Er möchte aus diesem Grund F17.1 kodieren.
    Des Weiteren ist für ihn nicht erkennbar belegt, dass körperliche oder psychische Entzugserscheinungen auftreten, darum nicht F17.2 :d_neinnein:
    Ich denke hier muss eindeutig unterschieden werden zwischen Mißbrauch, Abhängigkeit und Entzug.
    Ich gehe hier in Widerspruch.
    Und das Beste am Gutachten ist folgende Aussage:
    \" Es ist O60C in Ansatz zu bringen. Diese DRG spiegelt den kurzen stationären Aufenthalt adäquat wieder.\" :t_teufelboese:
    Allen eine angenehme Woche
    Nastie

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    In den DKR 2004 (!!) findet sich eine Beschreibung zum Abhängigkeitsyndrom:

    Abhängigkeits-Syndrom
    „Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht/bestehen
    - ein starker Wunsch die Substanz einzunehmen,
    - Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren
    und
    - anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen.


    Siehe auch:

    Nach ICD10 (Seite 226) liegt ein Abhängigkeitssyndrom vor, wenn sich mehrere bestimmte Verhaltens-, kognitive und körperliche Phänomene nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln.
    Es bestehen dabei der starke Wunsch, die Substanz zu konsumieren, Schwierigkeiten den Konsum zu kontrollieren und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Konsequenzen.


    Die Diagnose Abhängigkeit sollte nur gestellt werden .....
    DILLING, H.; MOMBOUR, W.; SCHMIDT, M. H. (Hrsg.): Internationale Klassifikation psychischer Störungen: Klinisch-diagnostische Leitlinien, Bern: Huber-Verlag, 2000

    Seite 8

    http://www.addiction.de/documents/ElsnerH2004.pdf


    Gruß

    E Rembs

  • Vielen Dank Herr Rembs für die Vielzahl von Hinweisen.
    Ich kann diese sicherlich gut nutzen.
    Die Frage die mich im Moment bewegt, reagiert man auf diese allgemeine Floskel, daß dieser Fall mit der DRG ausreichend abgebildet ist?
    Denn wie viele Fälle werden nicht ausreichend vergütet, weil eben Fallpauschale.
    Also :i_drink:auf eine sonnige Woche.
    Nastie