Hallo Forum,
vielleicht haben wir uns in den Detailbestimmungen der KFPV 2004 verfangen und auch die Kommentare des BMGS nicht richtig gelesen (obwohl wir es mit mehreren Teilnehmern mehrfach versucht haben). Aber mal für die Diskussion folgende Konstellation:
Ein Patient wird wegen einer Nephrolithiasis stationär behandelt. Im ersten Aufenthalt erfolgt konservative Therapie mit deutlicher Besserung ohne Intervention. DRG L64.
Im zweiten Aufenthalt bei rekurrenten Beschwerden und neuem Steinnachweise erfolgt die Behandlung mit ESWL. DRG L42.
Im dritten Aufenthalt erfolgt das Einbringen einer Harnleiterschiene mit der Ermittlung der DRG L07.
Auch wenn man über den klinischen Ablauf diskutieren könnte (tun wir auch), soll das nicht das Thema sein. Die Frage ist für uns, welche Aufenthalte zusammengeführt werden. Dabei ist der Abstand der einzelnen Aufenthalte in jedem Fall so, daß die Regelungen für 30 Tage oder oGVD greifen können.
Fall 1 und 2 fallen unter keine der uns bekannten Regeln (kein Splitting konservativ/operativ, keine WA wegen Komplikationen.
Fall 1 und 3 gehören theoretisch genauso zusammen wie Fall 2 und 3, denn in beiden Fällen greift das Kriterium \"konservativ/operativ\".
Müssen wir Fall 3 jetzt an den 1. oder 2. Aufenthalt dranhängen?
:d_gutefrage: :d_gutefrage: :d_gutefrage:
Der verbleibende \"Single\"-Aufenthalt darf nach unserem Verständnis nicht gegen einen bereits zusammengeführten geprüft werden (siehe BMGS), bleibt also solo. Aber welcher??