Abrechnung krankenhausindividueller Entgelte für DRGs wie B61 etc.

  • Hallo Forum,

    nach Anlage 3 der KFPV sind nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen wie z.B. die DRG B61 krankenhausindividuell mit den Kostenträgern zu vereinbaren. Laut § 9 der KFPV sind für jeden Belegungstag 600 € abzurechnen, wenn für die Leistungen nach Anlage 3 noch keine krankenhausindividuell vereinbarten Entgelte abgerechnet werden.

    Wer hat Erfahrung mit der Abrechnung der DRG B61 - sei es über eigene Vereinbarungen mit den Kostenträgern, sei es mit der Abrechnung je Belegungstag?

    Über einen Austausch hier im Forum oder per Mail würde ich mich freuen.

    Gruß

    Haarbeck

  • Hallo Herr Haarbeck,

    hatten wir erst neulich, das Thema, schauen Sie mal unter

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=3349

    Wir haben nach Rücksprache mit den größeren KK mal die 600 € pro Tag berechnet und die Daten per 301 transferiert. Wir warten noch ganz gespannt.

    :sterne:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein