Guten Morgen Forum,
Wir versuchen in unserer Klinik gerade die G-AEP Kriterien abteilungsspezifisch umzusetzen.
Dabei stoße ich auf folgendes Problem in der Geburtshilfe :
Die stationäre Aufnahme von Schwangeren,
sei es wegen vorzeitiger Wehen, Cervixinsuffizienz oder zur Geburt,
läßt sich mit den G-AEP Kriterien nicht abbilden.
Gibt hier eine Ausnahmeregelung?
Oder müssen wir bei diesen Patientinnen demnächst
Auseinandersetzungen mit dem MDK befürchten?
Gruß M Korbie