WA wegen Komplikationen

  • Liebe Forumsbesucher,

    hier wieder einmal das Thema Wiederaufnahme wegen Komplikationen; Ganz abgesehen davon, daß der Verlauf intensivst besprochen und bearbeitet :rotwerd: werden muß, ergibt sich folgendes Abrechnungsproblem:

    Aufnahme 1: DRG G08B (oGVD am 26.04.04 erreicht)Entlassung am 17.04.04

    WA am 18.04.04: DRG T61A Hier handelt es sich um eine WA wegen Komplikationen. Entlassung am 03.05.04

    Beide Fälle zusammengegroupt ergeben die G08B mit der oGVD am 08.05.04.


    erneute WA am 04.05.04 mit DRG T61B.

    Ist die 2. WA am 04.05.04 ebenfalls mit den anderen Fällen zusammenzuführen, da die WA innerhalb der oGVD des zusammengeführten Falles landet oder dürfen wir diesen Fall separat abrechnen?

    Ich bin etwas ratlos. Hat jemand eine Idee oder einen Vorschlag?

    Danke im Voraus für hilfreiche Ratschläge

    cl. moog :rotwerd:

  • Hallo cl.moog,

    m.E. stellt sich der Fall wie folgt dar:

    Fall 1) DRG G08B
    Fall 2) DRG T61A
    Fall 3) DRG T61B

    Fall 1 und Fall 2 sind zusammenzuführen, da die WA vermutlich innerhalb von 30 Tagen liegt und eine Komplikation vorliegt.
    Fall 3 kann gesondert abgerechnet werden, weil die 30 Tagesfrist ab Aufnahmetag des ersten Falles überschritten wird.
    Ein Fallzusammenführung aller Fälle erfolgt m.E. nicht (siehe auch §2 Abs.2 u.3 KFPV oder auch Leitsätze zur Anwendung der WA-Regelung unter Punkt5 Beispiel 2).

    Viele Grüße
    Mirko

  • Hallo Forum,

    Mirko hat im Ergebnis recht, die Begründung ist zu ergänzen:

    Wenn die beiden ersten Fälle zusammengeführt die ursprüngliche DRG G08B ergeben, kann die OGVD nicht anderst sein als bei der ursprünglichen Gruppierung des ersten Falls.Damit liegt der drittte Fall außerhalb der OGVD und ist separat abzurechnen.

    Die 30 Tage-Regel gilt nur für KFPV §2 Abs.2 Wiederaufnahme in gleiche MDC, nicht für die Wiederaufnahme wegen einer Komplikation.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt.

    P.Möckel