2. FPÄndG - Referentenentwurf ist da!

  • Verehrte Forumsteilnehmer,

    der Referentenentwurf zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) wurde mit Datum vom 28.05.2004 durch das BMGS veröffentlicht.
    Download (nicht editierbar) als PDF-Datei unter:

    [center]Download 2. FPÄndG - Referentenentwurf[/center]

    Die Konvergenzphase wird danach auf vier Jahre bis 2008 verlängert. Gemessen am Ausgangswert 2005 soll die Differenz zwischen dem bisherigen krankenhausindividuellen Erlösbudget und dem künftigen Erlösbudget in Höhe des landesweiten Basisfallwertes mit jährlichen Konvergenzstufen wie folgt abgebaut werden:

    2005 - 15%
    2006 - 25%
    2007 - 30%
    2008 - 30%

    Wie zu erwarten war , gibt es auch erhebliche Änderungen bei der Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen (§ 17 a KHG).

    Freundliche Grüße an alle und viel Spaß bei den Analysen,

    DRG-Fan

    [arial]Freundliche Grüße
    DRG-Fan[/arial]

  • Ich hätte nicht erwartet, dass Ulla Schmidt so einknickt.
    4 mal 25% statt 3 mal 33%, das wäre mein Tip gewesen. Das erste Jahr so gering anzusetzen mit gerade mal 15% in Richtung Landesweiter Basisfallwert ist für die ganzen \"Wirtschaftlichen\" ein herber Schlag.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Liebes Forum,

    also ich hätte auch eher mindestens 20% in der ersten Runde erwartet; daß es 4 Schritte würden, war nach den Äußerungen der Ministerin und den Äußerungen der BMGS-Vertreter zu erwarten.

    1. Ob das gut oder schlecht ist, mag man unterschiedlich beurteilen.
    2. Ich habe den Referentenentwurf noch nicht auf der Homepage des InEK entdeckt und finde das eigentlich etwas schwach, wo man doch eher erwarten würde, daß dort so etwas auftaucht - oder liege ich falsch?
    3. Von der Unmöglichkeit, einen Landesbasisfallwert zu ermitteln, könnte man einen dollen Aufsatz verfassen, insbesondere im Hinblick darauf, daß er im Oktober feststehen soll, sich auf das Jahr 2005 bezieht, eine Kalkulation auf das neue System (es lernt und lernt und lernt ...) damit ausgeschlossen ist (wer hat dann den neuen Interimsgrouper? ?)) und außerdem niemand derzeit sagen kann, welche Baserates (mit oder ohne Ausgleiche) in die Berechnung einbezogen werden. Schließlich kann es eigentlich nicht sein, daß die Baserates quasi ohne Fallzahladjustierung auf einen Haufen geworfen und durch die Zahl der Krankenhäuser geteilt werden (die Kassen meinen zwar, daß das prima ist, tritt aber alle mathematisch-statistischen Grundlagen mit Füßen).

    Hat jemand eine Idee, wie das alles (der Referentenentwurf gibt in diesem Sinne keine Hilfestellung, Landesbaserate ist schließlich auch Landessache) gehen soll??

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von A. Sander:

    ... Ich habe den Referentenentwurf noch nicht auf der Homepage des InEK entdeckt...


    Guten Tag

    Ich habe den Referentenentwurf nur hier und auf der homepage der AOK entdeckt.

    Auf der AOK Seite findet sich folgender Hinweis:

    „Ein Kabinettsbeschluss ist noch vor der Sommerpause geplant, der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aber erst Ende November 2004 zu erwarten.“


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    da die landesweite Baserate im Oktober \"feddich\" sein soll, agieren die Beteiligten vermutlich in einem Raum-Zeit-Kontinuum, zu dem die Bodenmannschaft des deutschen DRG-Systems keinen Zutritt hat, oder ? :sterne: :sterne:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    also ich finde den flacheren Winkel deutlich besser...klar wir erwarten ja auch noch Besserungen in den Onkologischen und Rheumatologischen DRG\'s (Eine normale Internistische Abteilung erhält ja für die Behandlung dasselbe wie wir, auch wenn hier natürlich 1. die schwersten Fälle kumulieren (leider nur noch I69Z was uns ehrlich gesagt entsetzt hat, da wir vorher sehr viele Fälle in der A hatten)und 2. natürlich Ergo- und Psychotherapie, Kältekammer etc. vorhalten und 3. auch bei einem Teil mit sehr teueren Medikamenten behandeln. Daneben noch die Onkologie, die ja bekannterweise Abbildungsprobleme im DRG-System hat.

    Dies dürfte genauso für alle Maximalversorger gelten.

    Auf die Landesbasisraten sind wir ja alle sehr gespannt, gut finde ich im Gesetzt die generelle Möglichkeit der nachträglichen Korrektur.

    Und das einzig was da hilft, seine Landeskrankenhausgesellschaft maximal mit Daten auszustatten. Hier in Brandenburg bekommt die LKB (anonymisiert und via PGP verschlüsselt), die §21 Daten und die ganze AEB. Nur mit möglichst allen Krankenhausdaten hat die LKB überhaupt eine Chance einen fairen Wert zu ermitteln. Wer seine Landeskrankenhausgesellschaft nicht mit Daten beliefert, schneidet nicht nur sich selbst ins Fleisch, sondern allen anderen Häusern im Bundesland.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo, Herr Lückert,

    ich kann Ihnen bezüglich Ihrer Ausführungen zu den anstehenden Datensammlungen durch die Landeskrankenhausgesellschaften nur zustimmen.
    In erster Linie hängt das Kalkulationsergebnis von der Qualität und der Quantität der Daten ab, die den LKGen seitens der Krankenhäuser für die Kalkulation des Landesbasisfallwertes zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte kein Krankenhaus dem Trugschluss unterliegen, die eigenen Daten würden nicht benötigt, weil, es seien ja genügend andere da.
    Alle Landeskrankenhausgesellschaften haben bereits bzw. werden in Kürze mit der Erhebung der benötigten Daten beginnen und man kann nur eindringlich dafür werben, sich im eigenen Interesse daran zu beteiligen.
    Nähere Informationen werden - zumindest in NRW - den Krankenäusern in Kürze zugehen.

    Freundliche Grüße,

    DRG-Fan

    [arial]Freundliche Grüße
    DRG-Fan[/arial]

  • Guten Abend und insbesondere Grüße an DRG-Fan,

    ich möchte meine sorgenvollen und pessimistischen Äußerungen von neulich noch einmal in die Runde werfen und mit der Frage ins Rennen gehen, ob es denn auf Landesebene NRW tatsächlich (!) eine Erhebung zur NRW-Baserate 2005 geben wird. Meine Vermutungen zur technischen Unmöglichkeit einer sauberen Ermittlung sind bisher nicht widerlegt worden. Um aber zumindest eine halbwegs solide Datenbasis zu haben, sollten mal langsam alle Beteiligten in die Hufe kommen. Die bisherigen Äußerungen der KGNW haben sich darauf beschränkt, sich von einem externen Anbieter in dieser Angelegenheit zu distanzieren; einen im Anschluß logischerweise zu erwartenden eigenen Wurf habe ich allerdings bis jetzt noch nicht wahrgenommen.
    Wie man im Ruhrgebiet sagen würde:

    Gibbet denn gezz wat? Habbich wat verpennt?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Moin zusammen,

    das Thema \"Landesweiter Basisfallwert 2005\" wird uns in den nächsten Monaten oder gar bis zum Jahresbeginn 2005 noch intensiv beschäftigen.

    Die Ermittlungsverfahren, was hier zu berücksichtigen ist und wie das ganze rechnerisch dann umgesetzt wird, dürfte zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern \"meilenweit\" auseinander liegen. Hier im Norden kommt die Problematik hinzu, dass es bislang ganz wenig Abschlüsse (ca. 15%) für das Jahr 2004 gibt.
    Eine Aufforderung zur Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes gab es bisher weder von Kostenträger- noch von Krankenhausseite.

    Meine persönliche Einschätzung ist, dass wir frühestens im November / Dezember \'04 hier einen landweiten Basisfallwert vorliegen haben; im Extremfall auch erst im I.Quartal 2005 !!!


    Schöne Grüße aus dem Norden (bewölkt, recht kühl, 11° Grad)


    MSimon
    :i_baeh: :erschreck:

  • Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Grüße, Herr Dr. Sander,

    zum Wochenbeginn möchte ich Ihren Pessimismus ein wenig bremsen:
    Aus \"gut unterrichteten Kreisen\" ist zu hören, dass die Datensammlung zur Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes in NRW voraussichtlich noch in dieser Woche starten soll.
    Sie bemängeln, dass es in dieser Richtung bislang wenig - für Sie nachvollziehbare - Aktivitäten gegeben habe. Man sollte in diesem Zusammenhang aber berücksichtigen, dass die erste Kalkulation und Vereinbarung des landesweiten Basisfallwertes für alle Bundesländer richtungsweisend im Hinblick auf die zukünftige Vergütung der Krankenhausleistungen sein wird. Über den gesetzlichen Auftrag im KHEntgG und die beiden grob beschriebenen Berechnungsalternativen hinaus hat der Gesetzgeber den Landeskrankenhausgesellschaften keine Verfahrensvorgaben gegegeben. Fest steht nur, dass die Landeskrankenhausgesellschaften Landesbasisfallwerte kalkulieren müssen und dass der Referentenentwurf eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit vorsieht. Entsprechend umfangreich und komplex war und ist somit die von den Landeskrankenhausgesellschaften und der DKG zu leistende Vorarbeit. Sowohl das Kalkulationsverfahren als auch die hierfür erforderliche Datenerhebung sollten inhaltlich und technisch mit großer Sorgfalt vorbereitet werden.
    Wie weiter zu hören war, erspart die gründliche Vorbereitung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern die zwischenzeitlich in anderen Ländern erforderlich gewordene Installation mehrerer Updates zu dem in wenigen Tagen bereitgestellten Datenerfassungstool.

    Schlussfolgerung: Es gibt etwas und Sie haben nichts verpennt!

    Freundliche Grüße,

    DRG-Fan

    [arial]Freundliche Grüße
    DRG-Fan[/arial]

  • Hallo Forum,

    es freut mich, daß ich vermelden kann, daß die KGNW ein Erfassungstool für die Baserate auf der Mitgliederseite zum Download bereit hält. Ich finde, wir sollten das unter die Lupe nehmen und mal drüber reden.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein