Hallo Forum,
die Differenz in der Seitenlokalisation ist ja ein Paradebeispiel dafür, daß die rein formale Regelung der Fallzusammenführung nach KFPV 2004 zumindest teilweise widersinnig ist.
Da ja nicht beabsichtigt sein kann, die zweite Seite (z.B.TEP oder Carotis-OP prophylaktisch auf der nicht durch Schlaganfall bereits betroffenen Seite) umsonst zu bekommen, wenn zufällig eine erneute Fraktur auf der anderen Seite auftritt, bzw. der Chirurg dem Pat. einen Schlaganfall auf der anderen Seite ersparen will.
Also warte ich darauf, daß jemand den Mut, das Geld, und die Ausdauer hat, diesen Sachverhalt, z.B. mit Unterstützung eines Fachverbandes, bis zur letzten Instanz und unter Berufung auf Grundrechte und den gesunden Menschenverstand durchzuprozessieren. :deal:
Und er wird Recht bekommen.
Bis dahin:
\"Die Vorschriften sind da, also sind die Vorschriften gut!\" :erschreck:
PS: Ich suche übrigens immer noch den Urheber dieses Spruches!
PPS: Oder soll ich mich dazu erklären?
:d_zwinker: