Wieder Wiederaufnahme

  • Hallo Forum,

    die Differenz in der Seitenlokalisation ist ja ein Paradebeispiel dafür, daß die rein formale Regelung der Fallzusammenführung nach KFPV 2004 zumindest teilweise widersinnig ist.
    Da ja nicht beabsichtigt sein kann, die zweite Seite (z.B.TEP oder Carotis-OP prophylaktisch auf der nicht durch Schlaganfall bereits betroffenen Seite) umsonst zu bekommen, wenn zufällig eine erneute Fraktur auf der anderen Seite auftritt, bzw. der Chirurg dem Pat. einen Schlaganfall auf der anderen Seite ersparen will.
    Also warte ich darauf, daß jemand den Mut, das Geld, und die Ausdauer hat, diesen Sachverhalt, z.B. mit Unterstützung eines Fachverbandes, bis zur letzten Instanz und unter Berufung auf Grundrechte und den gesunden Menschenverstand durchzuprozessieren. :deal:
    Und er wird Recht bekommen.

    Bis dahin:
    \"Die Vorschriften sind da, also sind die Vorschriften gut!\" :erschreck:

    PS: Ich suche übrigens immer noch den Urheber dieses Spruches!
    PPS: Oder soll ich mich dazu erklären?
    :d_zwinker:

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Mautner:
    Da ja nicht beabsichtigt sein kann, die zweite Seite (z.B.TEP oder Carotis-OP prophylaktisch auf der nicht durch Schlaganfall bereits betroffenen Seite) umsonst zu bekommen, wenn zufällig eine erneute Fraktur auf der anderen Seite auftritt, bzw. der Chirurg dem Pat. einen Schlaganfall auf der anderen Seite ersparen will.

    Ich Frage mich, um wie viele Fälle es denn bei diesen Beispielen geht?

    In den - nach meiner Vermutung deutlich häufigeren - Fällen beispielsweise einer beidseitigen Leistenhernie oder Varizenoperation kann ich mir vorstellen, dass die Verhinderung eines Fallsplitting durch kurzfristiges zweizeitiges Vorgehen durchaus beabsichtigt ist. Und man muss sich schon fragen lassen, ob sich das Fallmanagement in diesen Fällen nicht doch sehr oft allein durch den nichtmedizinischen Grund der DRG-Einführung geändert hat.

    Zitat


    Original von Mautner:
    Also warte ich darauf, daß jemand den Mut, das Geld, und die Ausdauer hat, diesen Sachverhalt, z.B. mit Unterstützung eines Fachverbandes, bis zur letzten Instanz und unter Berufung auf Grundrechte und den gesunden Menschenverstand durchzuprozessieren. :deal:
    Und er wird Recht bekommen.

    Das glaube ich kaum!

    Ich halte gerade die Formalität dieser Regelungen für sinnvoll, auch wenn im ein oder anderen Fall \"Ungerechtigkeiten\" entstehen. Gerade die Reduktion auf klare und überprüfbare Kriterien verhindert unterschiedliche Interpretationen und kostenaufwendige Streitigkeiten, denen Tür und Tor geöffnet sind, wenn medizinische oder andere nicht formale Aspekte eine Rolle spielen würde.

    Und: Die \"gerechte\" Vergütung einer Behandlung könnte es nur geben, wenn darüber in jedem Einzelfall eine gottähnliche Instanz entscheiden würde (aber vielleicht ist ja auch ein Gott nicht immer \"gerecht\" im Sinne des Betroffenen? ). Ein pauschaliertes System betrachtet die Fälle nun einmal pauschal und nicht in jedem Einzelfall \"gerecht\"!

    Schönen Tag noch,

  • Hallo Forum, guten Morgen,

    Gruß insbesondere an die Herren Schaffert und Mautner,
    also wenn jetzt transzendentale Mächte ins Spiel gebracht werden, empfehle ich in diesem Zusammenhang bei Klageversuchen vor dem SG das Aufstellen von Bittkerzen in der örtlichen Kirche und das Beträufeln von braunen Umschlägen mit Klageschriften für das SG vielleicht mit Lourdes-Wasser :d_zwinker: .

    Ich fürchte, daß Herr Schaffert recht hat, wenn er nochmals auf die (vielleicht für den Einzelfall unsinnig erscheinenden) Formalien verweist. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, ein Richter vor dem Sozialgericht würde sich irgendwann in die Diskussion um die individuelle Gerechtigkeit oder Sinnhaftigkeit der Abrechnung von medizinischen Sachverhalten einmengen. Es wird an diesen Stellen sehr (!) formal.

    Daneben: wenn wir uns mal ansehen, an welchen Stellen tatsächlich diese Sachverhalte greifen, dann können wir für meinen Geschmack beruhigt zur Kenntnis nehmen, daß wir einmal mehr Quersubventionierung im KH betreiben, das sollte allen auch aus früheren Zeiten vertraut sein.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    ich kann mich da den meisten Vorredner nur anschließen, lieber eine klare eindeutige Regelung mit der man bewusst \'Ungerechtigkeiten\' in Kauf nimmt als schwammige interpretationsfähige Vorgaben.

    Denn was nützt den die potentiell \'gerechtere\' Lösung, wenn man dafür immer um sein Geld streiten müsste, da ja dann die Kassen dann ja immer Ihre kostengünstige Interpretation preferieren würde und die Krankenhäuser mit Sicherheit die Erlöspoptimierteste.

    Nebenbei werden ja diese Fälle auch in der Kostenkalkulation zu buche schlagen und sind dann auch ins Relativgewicht eingepreist.

    Gruß aus dem Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Forum,

    na das gibt ja zu den schönsten Hoffnungen Anlaß:

    Die Medizin-Controller selbst verteidigen zumindest teilweise als unsinnig zu bezeichnende Vorschriften, nur weil ich unterstelle (nicht einmal das WOrt erwähne!), daß die Abrechnung wenigstens einigermaßen gerecht verlaufen sollte.

    Vielleicht können sich die Herren Kollegen ja wenigstens mit dem Minimalvorschlag einverstanden erklären, daß eine Fallzusammenführung dann nicht erfolgen sollte, wenn eine Seitendifferenz vorliegt?
    (ich habe bereits 4 Fälle in 2 Monaten, die aufgrunddessen klar verschiedene Fälle sind).

    Oder ist das nicht eindeutig genug?
    Oder wollen wir selber nur noch \"Quersubventionierung\" und das mit der Einführung der DRGs versprochene Prinzip \"Das Geld folgt der Leistung\" bereits selbst aufgeben?

    Das ginge dann aber auch wesentlich einfacher.

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Herr Mautner,

    Zitat


    Original von Mautner:

    Vielleicht können sich die Herren Kollegen ja wenigstens mit dem Minimalvorschlag einverstanden erklären, daß eine Fallzusammenführung dann nicht erfolgen sollte, wenn eine Seitendifferenz vorliegt?
    (ich habe bereits 4 Fälle in 2 Monaten, die aufgrunddessen klar verschiedene Fälle sind).

    natürlich bin ich mit Ihnen einer Meinung, daß paarige Organe in Abbildung schlecht bzw. gar nicht wegkommen. Ich weiß das sehr gut, denn bei uns gibt es u.a. eine große Augenklinik und eine große Urologie. Was dort so alles an paarigen Organen behandelt wird und in Kette vorkommt ist schon gewaltig. Selbstverständlich ist die Fallzusammenführung in solchen Fällen unlogisch.

    Auf die Gefahr hin :chili: , daß ich jetzt wieder verdächtigt werde, ich wollte als Advokat der \"falschen Seite\" auftreten, kann ich mir trotzdem die Bemerkung nicht verkneifen, daß zumindest in der budgetneutralen Phase bei korrekter Anwendung des Interimsgroupers und ausreichend großen Stückzahlen die Abbildung der Fallzusammenführungslogik Einfluß auf die Casemix-Ermittlung für das vergangene Jahr und damit auf die Budgetverhandlungen für das laufende Jahr haben kann. Zumindest wird so - vielleicht nicht für den individuellen Fall - ein wenig (zum Ausmaß kann ich nix sagen) Ausgleich geschaffen.

    Natürlich - und das sollte übrig bleiben - kann das nicht die Begründung für die Fortschreibung von Logikbrüchen sein. Das InEK hat gerade in diesem Punkt bereits Besserung signalisiert.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo, Herr Dr. Sandner,

    ich glaube die Gefahr dürfen ich und Sie gehen, dass wir einmal durchaus einmal Konsens haben. Meiner Ansicht nach sind Sie auf dem richtigen Pfad, wenn Sie die mangelnden Erlös in der budgetneutralen Phase und angesichts dessen, dass dies ja nun nicht gerade täglich vorkommt, aufgehoben sehen.

    Sicherlich kann auch die Seite der KK nachvollziehen, wenn in der Folge medzinisch logisch eine Veränderung der Zusammenlegung stattfindet. Aber, natürlich würde das doch notwendigerweise zu Korrekturen in der Budgetberechnung bzw. letztlich auch bei den anzusetzenden DRG führen.

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • [quote]
    Original von Zabi:
    Hallo H.Ziebart,Hallo Forum
    Wie ist es aber im folgenden Fall:
    Pat kommt mit distaler Radiusfraktur links.Fraktur wird reponiert,
    Pat. entlassen.2Tage später kommt Pat.wieder mit Dist.Radiusfrkt. rechts.
    Erneut reponiert.Jetzt kommt Pat.wieder(17 TageSpäter)wo die
    Fraktur links abgerutscht ist,Pat.erhält Fixatuer.Mein Arzt sagt nun
    das es eigentlich 3 Fälle sind,da links/rechts/links.
    Aber gehe ich nach den Wiederaufnahmeregeln habe ich keine andere
    Wahl.ODER???

    Hallo,
    ich möchte nochmal auf den ursprünglichen Fall zurückkommen.
    Ich gehe davon aus, das in allen drei genannten Fällen operative DRGs abgerechnet werden, also kommt eine Fallzusammenführung u. U. nur beim 1. und 3. Fall (aufgrund Komplikation) zustande, wenn die OGV nicht erreicht wurde. Eine Fallzusammenführung aufgrund einer WA innerhalb 30 Tage ist aufgrund der Partition nicht möglich,
    Viele Grüsse
    claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Zitat


    Original von cLindner:

    ... also kommt eine Fallzusammenführung u. U. nur beim 1. und 3. Fall (aufgrund Komplikation) zustande, wenn die OGV nicht erreicht wurde. Eine Fallzusammenführung aufgrund einer WA innerhalb 30 Tage ist aufgrund der Partition nicht möglich,

    Hallo zusammen,

    ... ich fürchte, das wird mal wieder einer von den Endlos-Threads... :biggrin:

    im Ernst: bei der unheimlichen Radiusgeschichte gehört noch die Bemerkung dahin, daß die beiden ersten Aufenthalte von Frau Lindner auch unter dem Ticket der WA in die gleiche Basis-DRG innerhalb der oGVD gehören könnten.

    Mein Plädoyer an dieser Stelle ist - wenn es nicht schon herausgekommen ist - daß man die WA-Problematik zwar scharf im Auge behalten sollte, jedoch nicht überbewerten. Schließlich macht diese auch in einem großen Patientenkollektiv keine riesigen Zahlen aus. Abgesehen davon kann diese Fälle (wir tun das intern bereits) als Chance begreifen, mal über die Prozesse der Behandlung nachzudenken, wenn die Patienten erst ausführlich diagnostiziert und dann nach Hause geschickt werden. Die WA nach 3 Tagen zu operativen Intervention ist in diesem Splitting nach meiner Einschätzung noch nie der Königsweg gewesen, sie hat sich zu BPflV-Zeiten vielleicht manchmal irgendwie gerechnet, ob sie allerdings dem Patienten, dem Behandlungsergebnis oder der Ökonomie wirklich genutzt hat, wage für alle Fälle mal zu bezweifeln.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein