• Hallo sehr geehrte InEK-Mitarbeiter,

    folgende Sache empfinden wir als ungerecht:
    Pat. mit vielen Komorbiditäten kommt wegen Nierensteinen. Zunächst werden perkutan-transrenal Steine lithotripsiert und entfernt (5-562.6), dann noch eine Nephrostomie gemacht (5-550.1) und, weil man den Pat. mit Nephrostoma nicht so lange quälen will, im gleichen Aufenthalt die noch verbliebenen Steine per ESWL zu desintegrieren versucht. Letzteres wird bestraft damit, dass wir nicht in die DRG L43A kommen, in die wir ohne ESWL gekommen wären, sondern nur in die L42Z (macht eine Differenz des RG von 0,872 aus!), weil im Algorithmus für L43 abgefragt wird, ob auch keine Prozeduren aus 8-110... durchgeführt wurden. Welchen Sinn macht denn das? Wir hätten, wenn wir die DRG L43A hätten erreichen wollen, den Patienten nachhause schicken und ihn nach Ablauf der oGVD zur ESWL wieder einbestellen müssen, und das bei liegendem Nephrostoma. Können Sie mir erklären, was man sich dabei gedacht hat?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche