Hallo Forum,
wer kann bei folgender Behandlungskette helfen ?
Aufnahme in A, Verlegung nach B, dann Entlassung nach Hause. Anschließend erneute Aufnahme in B, und zwar innerhalb der oberen Grenzverweildauer des ersten Aufenthalts und erneute Entlassung nach Hause. Identische Basis-DRG und keine Ausnahme von der Wiederaufnahme: also Fallzusammenführung.
Bei der Erstaufnahme kam der Pat. als Verlegung, bei der Zweitaufnahme als Einweisung. Um die ungeschmälerte DRG zu erhalten müsste bei einer Verlegung mindestens die mittlere Verweildauer, bei einer Einweisung mindestens die untere Grenzverweildauer erreicht werden. Welcher Referenzwert wird bei entsprechend \"gemischten\" Fallzusammenführungen benutzt ?
MfG
Popp