Welcher MDK ist zuständig

  • Guten Morgen an alle! Hierzu eine kurze Frage:
    Ist es nicht seit einiger Zeit so, dass zwingend der MDK am Wohnort des Patienten zuständig ist?
    Danke und Gruß Nastie

  • Guten Morgen zusammen,
    grundsätzlich ist der MDK am Wohnort des Versicherten zuständig.
    Eine Ausnahme bildet inzwischen die Begutachtung von stationärer Krankenhausbehandlung. Hier haben sich inzwischen alle MDK\'s dafür ausgesprochen, das Tatortprinzip anzuwenden. Das macht schon deshalb Sinn, weil inzwischen in einigen Bundesländern die Begutachtung im Rahmen einer Begehung stattfindet. Leider nicht in allen... ?(
    Alle übrigen Fragen an den MDK sind immer an den MDK am Wohnort des Versicherten zu richten.
    Eine Ausnahme bildet die sog. Sozialmedizinische Vorberatung, bei der eine Vorauswahl der zu begutachtenden Fälle erfolgt. Hier wird der für die Krankenkasse örtlich zuständige MDK in ANspruch genommen. Belegt wird diese Vorgehensweise zur Zuständigkeit in der Sozialmedizinischen Vorberatung in den MDK-Richtlinien. Das Tatortprinzip beruht dagegen lediglich auch gemeinsamen Absprachen zwischen den MDK\'s der Länder.
    Gruß
    CQS

  • Guten Tag zusammen,

    es gibt keine gesetzliche oder vertragliche Regelung zum Thema MDK-Zuständigkeit. Worauf sich die Bay. Krankenhausgesellschaft beruft, kann ich nicht beurteilen.

    Es gab vor einigen Monaten eine Initiative, die dazu geführt hat, dass in der Regel das \"Tatortprinzip\" (scheußliches Wort, ich hab´s nicht erfunden) gilt, also der MDK am Ort des Krankenhauses zuständig ist. Macht ja irgendwo auch Sinn, wenn es immer derselbe ist, da man sich damit in der Begutachtung leichter tut, insbesondere wenn es im Rahmen einer Begehung abgewickelt wird.

    Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine Empfehlung innerhalb der MDK-Gemeinschaft, die - soweit ich weiß - nicht flächendeckend umgesetzt wird.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt