Einstellung mit Antikoagulantien

  • Hallo liebes Forum,

    aufgrund einer Erkrankung erfolgt eine \"Marcumarisierung\" unter stationären Bedingungen.
    Kann hier die D68.4 kodiert werden? In der DKR finde ich keinen entsprechenden Hinweis zur D68.?.
    Die D68.4 sagt doch aus, das es ein erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren ist - auch durch Vitamin-K-Mangel!
    Als Koagulopathie verstehe ich eine Störung der Blutgerinnung - diese ist doch \"gewollt\" hervorgerufen!
    KODIERBAR?
    Danke im Voraus.

    MfG

    ochpowi

    :a_augenruppel:

  • Hallo zurück,

    also zunächst würde ich hinsichtlich der stationären Marcumarisierung schon mal in volle Deckung gehen. Ich hoffe für Sie, daß Sie dafür gute Gründe haben. Wenn nämlich das Einstellen mit Marcumar das Einzige ist, was Sie im Verlauf gemacht haben, dann brauchen Sie gute (will meinen: sehr gute) Argumente beim :mdk: :d_pfeid: .
    Die D68.4 halte ich nicht für geeignet; nach meinem Verständnis erzeugen Cumarine keinen \"Mangel\", sondern sind Antagonisten, daher kommt (nicht als Aufnahmediagnose, aber im Verlauf) die D68.3 (Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulantien) infrage.
    Kodieren kann man das, ist auch schon mal CCL-wirksam, das Problem liegt bei Ihnen (Details haben Sie ja nicht beschrieben) vielleicht woanders.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,

    der Patient wurde in der Chirurgie aufgenommen wegen einer unklaren Raumforderung zwischen Harnblase und Illeum.
    Nach Abklärung wurde der Patient zur Inneren verlegt wegen einer Tachyarrythmie absoluta bei Vorhofflimmern. Also als Hauptdiagnose ist die \"Markumarisierung\" überhaupt nicht im Gespräch. :noo:

  • Second hello,

    na ja, das wird in Zukunft auch zu diskutieren sein, denn wir haben diese Auseinandersetzung jetzt auch schon (intern und extern), weil manchmal Patienten die oGVD durchschlagen und dann die KK erklärt, die Antikoagulation hätte auch ambulant erfolgen können und dann hätte man auch nicht oGVD-Zuschläge berechnen müssen :d_zwinker: (auch wenn ich gerne im KH arbeite, aber da hat sie vermutlich häufig nicht ganz unrecht.).

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein