Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe hier einen Fall einer Patientin, die vom 30.3. bis zum 7.4.2004 bei uns stationär war. Sie wurde am 14.4.erneut aufgenommen und innerhalb von 24 Stunden am 15.4. ins Herzzentrum verlegt.
Die Krankenkasse möchte, dass wir den Fall zusammenführen, da bin ich noch d\'accord, aber sie möchte dann auch noch einen Verlegungsabschlag haben.
Ich bin mir unsicher, ob dass in diesem Fall richtig ist.
:sterne: Wer kann mir möglichst schnell helfen?
Danke, Grüße aus dem schönen sonnigen OWL
B.Bösch
Wiederaufnahme in Kombination mit Verlegung
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boesch -
7. Juni 2004 um 12:29 -
Erledigt
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Schönen guten Tag Frau Bösch!
Zitat§ 3 Abs. 1 KFPV 2004
Im Falle einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist von dem verlegenden Krankenhaus ein Abschlag vorzunehmen, wenn die im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene mittlere Verweildauer unterschritten wird...
Dies ist die einzige Bedingung für die Berechnung eines Verlegungsabschlages. Da Sie den Patienten zweifelsfrei verlegt haben und (vermutlich) auch im zusammengeführten Fall die Mittlere VD unterschritten haben (nur die Summe der Belegungstage zählen, also 6+1), hat die krankenkasse wohl Recht!
Schönen Tag noch,
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- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von R. Schaffert:
(nur die Summe der Belegungstage zählen, also 6+1)Hallo Reinhard,
1. Aufenthalt 30.3 - 7.4. = 8 Belegungstage
2. Aufenthalt 14. - 15.4. = 1 BelegungstagAlso 8 + 1 = 9
Oder?
Dirk
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Schönen guten Tag Dirk!
Das ist mir ja schon ein bischen peinlich. :sterne:
Natürlich hast Du Recht!Schönen Tag noch,