• Liebe Kollegen und Kolleginnen
    In der Neonatologie ergibt sich gar nicht so selten folgende Kostellation
    Bei einem reifen Neugeborene über 35oog schwer wird postpartal ein schwerer Herzfehler diagnostiziert, das Kind wird aufwendig beatmet und mit Hubschrauer in eine kardiologische Spezialklinik verlegt.
    Wenn dies vor dem 5. Lebenstag erfolgt gibt es nach Groupierung: P 60 A mit einem CW von 0,29 bzw. bei relevanter Prozedur: P01 Z CW 1,56,
    die gleiche Grouperung übringens auch, wenn das Kind verstirbt.
    Wenn ich keinen Denkfehler gemacht habe, dann vestehe ich nicht, wie das Problem in Australien gelöst wird und weiß auch nicht ob die Kalkulationsstichprobe hierfür genügedn Fälle zur realen Kostenerfassung liefert.
    Wer kann helfen ?

    O. Hasselmann Herdecke
    :shock1: :shock1:

  • Hallo Herr Hasselmann,

    um etwas Licht in Ihre Frage zu bekommen, habe ich zunächst mal hier nachgelesen:

    http://www.health.gov.au/casemix/report…/tbl0816_pu.pdf

    Dort stehen 180 Fälle P01Z mit Anteilen verlegt/gestorben, 2348 Fälle mit P60A.

    Dies hat den Australiern offenbar für eine Kalkulation ausgereicht. Was ich noch nicht herausgefunden habe, ist, ob hier das aufnehmende Krankenhaus eine eigene DRG meldet/abrechnet. Es erscheint mir unter Berücksichtigung der DRG-Definition "discharge/transfer to an acute hospital" allerdings wahrscheinlich, dass das abgebende KH die P01Z bzw. die P60A/B angibt, während das aufnehmende KH eine zweite DRG, z. B. die P06x oder P67x angibt.

    Die gleiche Konstellation gibt es z. B. auch bei B70D.

    Vielleicht weiß jemand mehr. Entscheidend ist natürlich, wie hier in Deutschland die Abgrenzung des Behandlungsfalles geregelt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]