Kodierung der Inkontinenz

  • Hallo liebes Forum!!

    Ich habe mal eine ganz blöde Frage:

    Kann man bei ca. 15 jährigen Jugendlichen eine Inkontinenz verschlüsseln?

    Was meint ihr denn dazu??

    Ich hoffe ihr lacht mich nicht aus, aber diese Gedanken gehen mir wirklich durch den Kopf und irgendwie fehlen mir die Begründungen für die Kodierung oder für die nicht Kodierung.

    Liebe Grüße aus dem Sauerland

    Nicole Schneider :hasi:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von n.schneiderlein:
    ...irgendwie fehlen mir die Begründungen für die Kodierung oder für die nicht Kodierung.

    Guten Morgen,

    die Begründung zur Kodierung finden Sie in der DKR 1804a Inkontinenz und in der DKR D003b Nebendiagnosen. Wenn Sie also die Inkontinenz bezüglich der Dauer und der Auswirkung auf den Ressourcenverbrauch vorliegen hatten, müssen Sie sie kodieren.

    Die Einschränkung in der 1804a trifft wohl kaum auf einen 15-Jährigen zu:
    • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Frau Schneider,

    mir ist kein Punkt bekannt, der gegen die Verschlüsselung spräche, allerdings muß das gerade in solchen Fällen genau dokumentiert sein und natürlich den einschlägigen Kriterien entsprechen (Dauer länger als 7 Tage oder bei Entlassung fortbestehend). Im Fall eines 15jährigen Patienten sollte der Gesamt-Fall für meinen Geschmack dann aber auch äußerst präzise hinterlegt werden und die Gründe für die Inkontinenz (neurologische Erkrankung?, Spina-Patient? etc.) klar erkennbar sein.

    HTH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Morgen Herr Selter,

    klar, daß der \"Lord of the Codes\" wieder 60 Sekunden schneller war :biggrin:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Morgen Frau Schneider,liebes Forum,

    für die Kodierung der Inkontinenz gilt die Kodierrichtlinie 1804a.
    ( besonders letzten Satz beachten ! )

    Nicht das Alter ist ausschlaggebend, sondern das klinische Bild.
    Und da mit der Inkontinenz auch ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden ist,
    steht der Kodierung, wahrscheinlich als ND, nichts entgegen.
    Ein Symptom kann unter bestimmten Umständen sogar HD werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar