Wir erhielten folgende Mitteilung einer Krankenkasse, die am DTA teilnimmt:
[center]Sehr geehrte Damen und Herren
die von Ihnen eingegangene Rechnung ist im Sinne von §301 SGB V fehlerhaft, da die Angabe der Beatmungsstunden fehlt.
Daher können wir die von Ihnen gestellte Rechnung in der Form nicht akzeptieren und bitten Sie, uns eine Rechnung in korrigierter Form zukommen zu lassen.[/center]
Im Datensatz wurde 8-718.7 Dauer der maschinellen Beatmung: 264 Stunden bis 480 Stunden übermittelt.
Abgerechnet wurde die DRG A11A.
Ich war bisher der Meinung:
Im Datensatz nach §301 werden nur die OPS- Ziffern, im Datensatz für das InEK zusätzlich die tatsächlichen Beatmungsstunden übermittelt.
Habe ich unrecht?? Bisher hatte ich solch einen Brief auch noch nicht erhalten.