Beatmungsstunden im §301 SGB V Datensatz?

  • Wir erhielten folgende Mitteilung einer Krankenkasse, die am DTA teilnimmt:
    [center]Sehr geehrte Damen und Herren
    die von Ihnen eingegangene Rechnung ist im Sinne von §301 SGB V fehlerhaft, da die Angabe der Beatmungsstunden fehlt.
    Daher können wir die von Ihnen gestellte Rechnung in der Form nicht akzeptieren und bitten Sie, uns eine Rechnung in korrigierter Form zukommen zu lassen.[/center]

    Im Datensatz wurde 8-718.7 Dauer der maschinellen Beatmung: 264 Stunden bis 480 Stunden übermittelt.
    Abgerechnet wurde die DRG A11A.

    Ich war bisher der Meinung:
    Im Datensatz nach §301 werden nur die OPS- Ziffern, im Datensatz für das InEK zusätzlich die tatsächlichen Beatmungsstunden übermittelt.
    Habe ich unrecht?? Bisher hatte ich solch einen Brief auch noch nicht erhalten.

  • Hallo Frau Reuss,

    ;( tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, daß die Kasse im Recht ist. Die Ermittlung der DRG kommt einzig und allein auf der Basis der exakten Angabe der Beatmungsstunden zustande, der OPS-Code macht da in 2004 gar nix mehr und man muß in diesem Zusammenhang auch bedenken, daß die Angaben der Zeitintervalle zwischen DRG-Katalog (Beatmung über 1799 Stunden) und im OPS nicht konkruent sind und schon deswegen auf die exakte Angabe zurückgegriffen werden muß.
    Sie müssen daher per 301 die korrekte aufsummierte Zahl der Beatmungsstunden übermitteln. Konkret steht die Angabe z.B. in der Nachricht zur Entlassungsanzeige (ENTL) im Segment DAU als vierstellige Angabe.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Frau Reuss,

    Unrecht, weil im 301- Nachrichtentyp Entlassung im Segment DAU die
    Beatmungsdauer als Feld vorhanden ist.

    Recht, weil es sich nicht unbedingt um ein Pflichtfeld
    bislang handelte.
    Da aber die Grouper die Angabe in Beatmungsstunden benötigen
    und die Krankenkassen anhand der Entlassungsmitteilung nachgruppieren,
    wird wohl jetzt Wert darauf gelegt.

    MfG
    Martina Schrenk