Hallo liebes Forum,
eine Pat. hat sich eigenfinanziert einer Bauchdeckenfettreduktionsoperation (Abdominoplastik) unterzogen und idt entlassen worden Danach mußte sie bei Wundheilungsstörungen mehrfach wieder aufgenommen und revidiert werden bis zur entgültigen Heilung.
Wir hatten probiert, über die Kodierung L03.3 (Phlegmone am Rumpf) die Folgeaufnahmen über die GKV abzurechnen. Diese besteht auf der T81.4 und will garnichts bezahlen, da es sich um Komplikationen des ersten, selbstfinanzierten Eingriffs handle.
1. Kann die GKV sich da komplett rausziehen ?
2. Falls nein, wie sieht es aus mit der Fallzusammenlegung von Aufenthalten privat und GKV-finanziert ?
3. (ich hoffe nicht zu sehr am Thema vorbei) Falls die GKV sich rausziehen kann, muß dann die Pat. die Komplikationsbehandlungen tragen oder die Haftpflicht des Operateurs ?
Hat jemand in diesen Dingen Erfahrung ?
Vielen Dank !
Hans-Peter Brickwede
MedController-greenhorn