Wann wird die Nr. Z03.- kodiert ?

  • Liebe KollegInnen,

    die Nr. Z03.- ist bekanntlich wie folgt definiert:
    "Ärztliche Beobachtung und Untersuchung von Verdachtsfällen: Personen mit vorhandenen untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht untersuchsbedürftig sind."
    An anderer Stelle wird jedoch explitzit darauf hingewiesen, dass bei Erwähnung von Symptomen, deren Ursachen unbekannt bleiben, die entsprechenden Symptom-Schlüsselnummern zu benutzen sind.

    Somit bleibt also die Frage, wann die Z03.- überhaupt benutzt werden darf, da ja auch der Diagnosezusatz "Verdacht auf ..." im stationären Bereich nicht mehr zulässig ist.

    Danke für die erhoften Ratschläge,

    Gruß
    Popp (dr.popp@web.de)

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Popp!
    !:)

    Zitat


    Original von HPopp:
    An anderer Stelle wird jedoch explitzit darauf hingewiesen, dass bei Erwähnung von Symptomen, deren Ursachen unbekannt bleiben, die entsprechenden Symptom-Schlüsselnummern zu benutzen sind.

    Diese Aussage der DKR bezieht sich auf die Hauptdiagnose. Man muss schon sehr konstruieren, um einen Fall zu haben, der ohne Symtome zur Beobachtung aufgenommen wird, wo also die Z03. die Hauptdiagnose sein dürfte.

    Aber als Nebendiagnose darf der Schlüssel durchaus verwendet werden und ich lege auch bei uns Wert darauf, denn unabhängig von irgendeiner DRG-Relevanz macht er die Notwendigkeit und den eigentlichen Grund der stationären Behandlung bei ansonsten eher Schwachen Diagnosen oder Symptomen zumindest für einige Tage deutlich.

    Zum Beispiel die Hauptdiagnose Gastritis, die man angeben muss weil man nun mal nicht mehr in der Gastro gefunden hat, begründet alleine keine stationäre Behandlung. Erst die zusätzliche Verschlüsselung von Oberbauchbeschwerden (R10.1) und Ärztliche Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen (Z08.8 ) (für abdominelle Symptomatik gibts leider nichts spezielleres) sollte auch einem Krankenkassenmitarbeiter allein anhand der Schlüssel klar werden lassen, dass Schlimmeres befürchtet wurde und daher die stationäre Behandlung (natürlich nur für ein paar Tage) erforderlich war. (Siehe auch die Diskussion um Ausschluss Appendizitis)

    Schönen Tag noch wünscht

    R. Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 25.01.2002 editiert. ]

  • Hallo, Herr Schaffer,

    Nebendiagnosen müssen den Behandlungsaufwand erhöhen.
    Die Beobachtung eines Patienten der keine Symptome hat und keine
    Therapie bekommt (wegen der Beobachtung auf einen sog. abnormen Zustand etc.) erfüllt vom Grundsatz her nicht den Anspruch der Nebendiagnose den BEHANDLUNGSaufwand zu erhöhen. Wieso also kodieren?

    Denken Sie, daß Sie einen stationären Aufenthalt mit einer 4 tägigen Beobachtung bei V. a. Herzinfarkt plausibel machen können? Sie sagen damit wir haben einen V. a. Herzinfarkt, der hat keine Symptome, bekommt auch keine Therapie aber wir begründen damit etwas besser den stationären Aufenthalt, mir leuchtet das nicht ein.
    Wieviele Tage brauchen Sie um einen Infarkt auszuschließen?

    Anderes Beispiel, Patient kommt mit Thoraxschmerz, unter V. a. Lungenembolie behandeln sie mit Heparin (also Hauptdiagnose Lungenembolie) kodieren Sie jetzt alle anderen Differentialdiagnosen
    als Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt .... oder was noch möglich wäre. In der Angabe der Hauptdiagnose ist dowch wohl
    die entsprechende Differentialdiagnostik inculdiert oder nicht?

    Gastritis ist eine HISTOLOGISCHE Diagnose, die können Sie nicht ohne Gastroskopie und PE stellen.

    Wie denken Sie darüber?

    Gruß, N. v. Depka

  • Liebe KollegInnen,

    vielen Dank für die beiden ersten Antworten. Leider ist mir nun doch noch nicht so ganz deutlich geworden, wann man (oder frau) die Z-Nummern benutzen darf.

    Die im Beispiel benannten leichten Oberbauchbeschwerden bedürfen natürlich einer ärztlichen Beobachtung, schließlich könnte beispielsweise auch ein Siegelringzellkarzinom mit ja meist infauster Prognose vorliegen. Bei dieser Differenzialdiagnose ist doch die weitere Abklärung über die Prozeduren zu dokumentieren. Brauche ich da wirklich noch noch einen Z-Kode, um unabhängig von der Erlösrelevanz eine bestimmte Verweildauer zu begründen ? Zwar werden die KK einen längeren stationären Aufenthalt bei Vorliegen "nur" einer Gastritis hinterfragen, die Prozeduren als Ausdruck der DD müßten doch eigentlich reichen.

    Allerdings würde ich mich nicht der Meinung anschließen, dass eine ärztliche Beobachtung "aufwandsneutral" ist. Nicht nur in der Psychiatrie (wenn auch aus dem DRG-System (noch) ausgenommen) kann eine ärztliche Beobachtung und die mit den KollegInnen abgestimmten Schlussfolgerungen, selbstverständlich mit entsprechender Dokumentation, viel Arbeitszeit (=Behandlungsaufwand) binden. Somit wären die Kriterien der Definition von Nebendiagnosen grundsätzlich erfüllt.

    Daher also noch einmal die ursprüngliche Frage: Wann sind die Z-Nummern lege artis zu verwenden ?

    Vielen Dank für Mühe und Tipps,

    herzliche Grüße
    H. Popp (dr.poppweb.de)

  • Guten Morgen,

    ich halte diese Z-Codes als Nebendiagnose für völlig verzichtbar.
    Als Hauptdiagnose anzugeben sind diese mE auch nur, wenn

    - keine Diagnose gestellt werden kann und
    - keine Symptome vorliegen

    Das dürfte zugegebenermaßen selten der Fall sein. Gerne benutztes Beispiel:
    Verkehrsunfall, im gleichen PKW sitzen drei Personen, zwei versterben am Unfallort, einer ist völlig unverletzt und symptomfrei. Den wollen Sie aber nicht nach Hause lassen, sondern nehmen ihn über Nacht auf, schließlich ist nicht unwahrscheinlich, dass er doch was abgekriegt hat, hat immerhin im gleichen Auto gesessen.

    Seine Hauptdiagnose wäre mE: Z04.3 (oder Z03.9?)

    <popp schreibt>
    &quot;Ärztliche Beobachtung und Untersuchung von Verdachtsfällen: Personen mit vorhandenen untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht untersuchsbedürftig sind.&quot;
    An anderer Stelle wird jedoch explitzit darauf hingewiesen, dass bei Erwähnung von Symptomen, deren Ursachen unbekannt bleiben, die entsprechenden Symptom-Schlüsselnummern zu benutzen sind.
    </popp>

    Das ist natürlich ein Widerspruch, aber das stört ja bekanntlich weder ICD noch DKR.
    Ich halte den Kodiergrundsatz &quot;Diagnose vor Symptom vor Z-Code&quot; für sinnvoller als die verworrene Definition zur &quot;Ärztlichen Beobachtung etc&quot;, die Sie zitiert haben. Auch der ICD hilft nicht weiter, hinter der Z04.3 liegt sowohl &quot;Untersuchung und Beobachtung nach [..] Unfall&quot; als auch &quot;Abklärung unfallbedingte Verletzung&quot; - bei zweiterem wäre aber nach DKR sicher die Verletzung die Hauptdiagnose und die Diagnostik ggf als OPS, sicher aber nicht nach ICD mit Z.irgendwas als ND zu codieren ...

    Auf der Suche nach einfachen und vermittelbaren Kodierspielregeln kann man einfach nicht immer alles berücksichtigen, was jemand mal auf Papier geschrieben hat...

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs


    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 30.01.2002 editiert. ]

  • Nachtrag:

    Einleuchtend finde ich die Z-Codes

    Z03.0 Beobachtung bei Va TBC und
    Z03.1 Beobachtung bei Va CA

    in folgenden Fällen:

    Keine Diagnose, keine Symptome, aber eine Anamnese (TBC Exposition oder CA Familienanamnese). Aufnahme zur Diagnostik. Ergebnis: Patient völlig gesund. Demissio.
    Codierung: Hauptdiagnose Z irgendwas, keine Nebendiagnose, Diagnostik ggf als OPS Codes.
    Nur wenige dieser Fälle dürften aber in den (voll)stationären bereich gehören, wenn der MDK anklopft, dann möglicherweise zu Recht.
    Diese Fälle codiertechnisch aufzublasen, nicht, um Erlöse zu steigern, sondern auch nur, um den MDK fernzuhalten ist strenggenommen bereits Upcoding.

    Gruß
    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Popp,
    das Thema wurde auch schon mal unter dem Thema: Verdacht auf Appendizitis auf Seite 14 im DRG-Forum angeschnitten.
    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, noch Leiter Med. Cont., DRG-Beauftragter, Kliniken d. MTK GmbH, Hofheim/Taunus. Ab 16.2.02 BGU-Murnau.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,


    <selter>
    Guten Tag Herr Popp,
    das Thema wurde auch schon mal unter dem Thema: Verdacht auf Appendizitis auf Seite 14 im DRG-Forum angeschnitten.
    </selter>

    Inzwischen ists auf Seite 15 angekommen, fleissiges Forum ...
    Da wollte ich mal ausprobierern, wie man einen absoluten Link auf ein altes Thema hier rein bastelt. Geht das so? Wird das jetzt blau?

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…id=54&BoardID=1

    (soll der alte Thread Verdacht auf Appendizitis sein)

    Gruß

    Christian Jacobs