Guten Morgen Forum,
In den G-AEP Krtiterien wird unter Punkt C abgefragt, ob
1. Eine Operation unstrittig nicht ambulant erbracht werden kann oder
2. Es sich um eine Leistung handelt, die im Katalog nach $115 mit * gekennzeichnet ist, also in der Rgel ambulant zu erbringen ist.
Wie verhält es sich denn bei OPs wie zum Beispiel Hernien,
die ja auch ambulant erbracht werden können aber nicht mit * gekennzeichnet sind? Ist eine stationäre Aufnahme weiter problemlos möglich?
Gruß M Korbie