Hallo aus dem stürmischen Norden!
Wir haben eine Frage zur Abrechnung der ESWL- Patienten. Bis vor kurzem hatte unsere Urologie alle 6 Wochen ein ESWL- Leihgerät. Das machte die Abrechnung einfach, denn die Pat. kamen nicht innerhalb der oGVD wieder, es wurde somit immer eine neue Rechnung gestellt. Jetzt nennen wir so ein Gerät unser Eigentum und können die Pat.in kürzeren Intervallen behandeln. Werden diese Fälle als Multi - DRG zusammengelegt oder werden sie einzelen abgerechnet oder sollten wir bei der Behandlung zur nächsten ESWL auf die oGVD achten und den Pat. außerhalb dieser Frist einbestellen?
Martina aus Stralsund