E71 und anschliessende Lungenchirurgie....

  • Hallo,

    wir haben hier eine grosse Lungenonkologie und auch eine Lungenchirurgie.

    Wie verhält es sich bei Fällen die hier konservativ Onkologische durchdiagnostiziert werden und dann (nach einer meist vom Patienten gewünschten Überlegungspause oder z.B. zum abwarten der Immunhistochemischen Histologie etc.)...z.B. nach 5 Tagen z.B. zur Lobektomie wieder aufgenommen werden.

    Dann hätten wir für den Erstaufenthalt E71C und Ausnahme von der Wiederaufnahmeregel, anschließend E01B also könnten 2 DRG\'s abrechnen.

    ....mache ich bei dem gleichen Fall im Erstaufenthalt eine CT gesteuerte Lymphknotenbiopsie, dann ergibt das E02B und ich muss die Fälle zusammenlegen.

    Habe ich da richtig überlegt? Klingt für mich nicht sehr plausibel...

    Wer weis genaueres....

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von Lueckert:


    ....mache ich bei dem gleichen Fall im Erstaufenthalt eine CT gesteuerte Lymphknotenbiopsie, dann ergibt das E02B und ich muss die Fälle zusammenlegen.


    Hallo Herr Lückert,

    bei der Kombination E71C und der Lobektomie gilt sicher das von Ihnen erwähnte Konstrukt des Ausschlusses der Wiederaufnahme, da die E71 in Spalte 13 des Kataloges markiert ist. Bei der Kombination E02 im ersten Aufenthalt und anschließender Lobektomie im zweiten Kontakt ergibt sich die Kombination E02 und E01. Dabei greift nicht die Regel des konservativ-operativen Splitings (30 Tage), aber nach meinem Verständnis auch nicht die Regel für die WA innerhalb oGVD bei gleicher Basis-DRG, denn im ersten Aufenthalt ist die Basis-DRG für die kleinen Eingriffe getroffen, im zweiten für die großen Eingriffe (=differente Basis-DRG). WA wegen Komplikationen kann man dem auch nicht unterstellen. Was für mich bleibt, ist allerdings wieder Stoff für reichlich Diskussionen.

    Oder habe ich jetzt falsch gedacht?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo, Herr Lückert,
    ich denke, die Fälle werden in keinem Fall zusammengeführt, immer vorausgesetzt, der Patient war zwischenzeitlich länger als 24 Stunden entlassen.
    Die Spielregeln, die uns das BMGS für die WA vorgegeben hat, sind doch relativ eindeutig und lassen kaum Platz für Auslegungen.
    mfg