Was ist ein "eigenständiges Problem" und "falsche Fehle

  • Liebe KollegInnen,

    Pat. mit einer Chorea Huntington leiden bekanntlich an sehr vielen Symptomen, die aber - richtiges Verständnis der Kodierregeln vorausgesetzt - nicht als eigenständiges und wichtiges Problem kodiert werden dürfen, da sie in der Hauptdiagnose aufgehen.

    1. Frage: Wann ist ein Problem "eigenständig und wichtig" ? In den Speziellen Kodierregeln sind beispielsweise bestimmte Symptome (Hemiplegie, Aphasie) im Rahmen eines Hirninfarktes zusätzlich zu kodieren. Auch eine eventuell auftretende Aspirationspneumonie soll laut DKR 0601a verschlüsselt werden, um den Schweregrad besser darzustellen. Rezidivierende Aspirationspneumonien findet man durch die schweren Dysphagien aber auch häufig bei Chore Huntington Patienten. Ist das Symptom hier nun "normal" (Begriff ist der DKR 1804a (Inkontinenz)) entnommen oder ist die Eigenständigkeit und damit Kodierbarkeit erreicht ?

    2. Frage: Wird nun durch Dyshagien die Anlage einer PEG-Sonde notwendig, so ist diese Prozedur abbildbar. Die anschließende Berechnung der DRG führt jedoch in die Fehler-DRG 901Z (ausgedehnte Operation ohne Bezug zur Hauptdiagnose). Handelt es sich hier um einen "falschen Fehler" oder anders formuliert: Kann man diesen "Fehler" guten Gewissens abrechnen, gegenüber dem MDK wäre er ja mit hinreichender Evidenz argumentativ zu vertreten.

    3. Frage: Dieses Erkrankungsbild ist zwar überaus aufwendig zu behandeln (was sich leider unter Benutzung der australischen Kostengewichte nicht ausreichend abbilden lässt), lediglich die Kosten für die Medikation bleibt überschaubar. Wie verhält es sich denn bei teuren Immunglobulinen, Zytostatika oder dgl. ?

    Danke für Hilfe und Tipps,

    Gruß
    H. Popp (dr.popp@web.de)

  • Hallo Herr Popp!
    Eine Chorea Huntington würde ich nach DKR D004a kodieren - Syndrome -, denn es ist laut Psychrembel "eine autosomal-dominant erbliche Erkrankung mit Defekt auf dem kurzen Arm des Chromosom 4". Folglich trifft Punkt 3 der DKR D004 zu das bei mehreren Manifestationen gleicher Schwere die Krankheit die Hauptdiagnose ist. Wenn die Manifestation behandelt wird ist diese die HD (Dysphagie).
    Beides macht mit einer PEG-Kodierung keine Probleme (3M-Grouper).

    HD:R13 Dysphagie P:5-431.2 PEG
    ND:G10 Chorea Huntington
    DRG: G41A therapeutische Gastro ...
    RG:1,87 VD: 6,48d

    oder

    HD:G10 ND: R13 P:5-431.2
    DRG:B67B Degenerative Erkrankungen Nervensystem

    bei weiteren Manifestationen auch B67A.

    Symptome, sind immer dann eigenständig, wenn sie zwar zum Krankheitsbild gehört, aber nicht zwingend bei allen Patienten auftritt. Und wenn das Symptom behandelt wird erfüllt es doch auch die Definition der ND. Oder haben alle Chorea-Patienten eine PEG?
    :roll: :roll:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Morgen,

    danke für die Antwort. Selbstverständlich haben nicht alle Pat. eine PEG-Sonde. Unsere neue Grouperversion weist nun auch keine Fehler-DRG bei der beschriebenen Prozedur aus. Dennoch könnte man sich ähnliche Fallkonstellationen vorstellen: Pat. kommt mit einer Trigeminusneuralgie, erleidet einen Ileus und bekommt eine Anus praeter Anlage. Diese steht ja nun nicht so ganz zwingend in kausaler Beziehung zur Hauptdiagnose (Trigeminusneuralgie). Nach meiner Meinung müsste aber die resultierende Fehler-DRG abrechenbar sein, da die dokumentierten Leistungen lege artis erbracht worden sind. Ist jemand anderer Meinung ?

    Gruß
    Popp (dr.popp@web.de)