Liebe KollegInnen,
Pat. mit einer Chorea Huntington leiden bekanntlich an sehr vielen Symptomen, die aber - richtiges Verständnis der Kodierregeln vorausgesetzt - nicht als eigenständiges und wichtiges Problem kodiert werden dürfen, da sie in der Hauptdiagnose aufgehen.
1. Frage: Wann ist ein Problem "eigenständig und wichtig" ? In den Speziellen Kodierregeln sind beispielsweise bestimmte Symptome (Hemiplegie, Aphasie) im Rahmen eines Hirninfarktes zusätzlich zu kodieren. Auch eine eventuell auftretende Aspirationspneumonie soll laut DKR 0601a verschlüsselt werden, um den Schweregrad besser darzustellen. Rezidivierende Aspirationspneumonien findet man durch die schweren Dysphagien aber auch häufig bei Chore Huntington Patienten. Ist das Symptom hier nun "normal" (Begriff ist der DKR 1804a (Inkontinenz)) entnommen oder ist die Eigenständigkeit und damit Kodierbarkeit erreicht ?
2. Frage: Wird nun durch Dyshagien die Anlage einer PEG-Sonde notwendig, so ist diese Prozedur abbildbar. Die anschließende Berechnung der DRG führt jedoch in die Fehler-DRG 901Z (ausgedehnte Operation ohne Bezug zur Hauptdiagnose). Handelt es sich hier um einen "falschen Fehler" oder anders formuliert: Kann man diesen "Fehler" guten Gewissens abrechnen, gegenüber dem MDK wäre er ja mit hinreichender Evidenz argumentativ zu vertreten.
3. Frage: Dieses Erkrankungsbild ist zwar überaus aufwendig zu behandeln (was sich leider unter Benutzung der australischen Kostengewichte nicht ausreichend abbilden lässt), lediglich die Kosten für die Medikation bleibt überschaubar. Wie verhält es sich denn bei teuren Immunglobulinen, Zytostatika oder dgl. ?
Danke für Hilfe und Tipps,
Gruß
H. Popp (dr.popp@web.de)