Wiederaufnahme wg mangelnder Compliance

  • Liebes Forum,
    Aufnahme wegen eines leichten Schlaganfalls. Weitere Diagnostik erbrachte Absoluta. Pat. lehnte die dringend empfohlene Macumar-Prophylaxe ab. Kommt innerhalb der OGV mit schwerem Schlaganfall erneut zur Aufnahme.
    Muss Krankenhaus für finanzielle Folgen (in Form des zweiten, nur unzureichend erstatteten Wiederkehrer-Aufenthaltes)aufkommen ?

    Gruß
    R.Adams

  • Hallo Herr Adams,

    vermutlich werden Sie die beiden Fälle zusammenführen müssen. Kommen Sie dann über die oGVD mit der Gesamtverweildauer, dann haben Sie wenigstens die finanziellen Folgen für Ihr Haus ein wenig gemindert. Leider auch das ist unser Risiko. Die Frage bleibt offen: hätte Marcumar-Therapie den zweiten Schlaganfall zu diesem Zeitpunkt sicher verhindert? Wie sind da die Erfahrungen?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:
    Hallo Herr Adams,

    vermutlich werden Sie die beiden Fälle zusammenführen müssen. Kommen Sie dann über die oGVD mit der Gesamtverweildauer, dann haben Sie wenigstens die finanziellen Folgen für Ihr Haus ein wenig gemindert.

    Herr Adams,

    die Fälle sind ganz sicher zusammenzulegen, siehe Wiederaufnahmeregeln KFPV 2004.

    Hallo Herr Konzelmann,

    Dass die Überschreitung der OGVD die finanziellen Folgen des Hauses schmälern soll, ist sehr, sehr unwahrscheinlich. Die zusätzliche Vergütung über die Tageszuwendungen sind ja nun mal eher bescheiden. Wäre es anders, würde auch ein Fehlanreiz zur Verlängerung der Liegezeit bestehen, der ja gerade durch das DRG-System durchbrochen werden soll. Ein KH, was mittels Überschreitung der OGVD seiner DRGs sich finanziell saniert, ist mir nicht bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, Herr Adams,

    entsteht den wirklich ein Verlust? - Wie viel Tage war er denn in Ihrem Hause? - Wenn die beiden Fälle zusammengeführt werden, entsteht dann nicht eine höherbewertete DRG?

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Hallo Herr Konzelmann,
    Hallo DR,
    es ist gut belegt, dass in der vorliegenden Situation durch eine Antikoagulation 2/3 der Rezidive vermieden werden können. -
    Erster Aufenthalt DRG B70B, bei dem jetzt noch nicht abgeschlossenen Aufenthalt höchstwahrscheinlich B70A. Macht bei uns eine Differenz von ca. 900 €, die m.E. dem zu erwartenden Aufwand nicht gerecht werden.

    Gruß
    R.Adams

  • Hallo,

    ich denke hier geht es gar nicht so sehr um die Frage des finanziellen Verlustes in diesem Einzelfall, sondern darum wer das Risiko bei diesen Patienten generell trägt:

    Patienten die sich bewusst oder unbewusst selbst schädigen bzw. ärtzliche Anordnungen nicht Einhalten und damit erneut Krankenhausbehandlungsbedürftig werden....

    Ich finde es jedenfalls fatal dieses finanzielle Risiko, ausschließlich auf das Krankenhaus abzuwälzen. Schließlich trägt der Patient die Hauptverantwortung und die Kasse hat ja Möglichkeiten lt. SGB V (die Sie meines Wissen so gut wie nie anwendet...warum eigentlich nicht?) den Patienten in Regress zu nehmen....die hat das Krankenhaus schließlich nicht.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo,

    ein heißes Eisen. Rein gefühlsmäßig würde ich nicht kampflos die Fälle zusammenführen. Voraussetzung: die Verweigerung der (in diesem Fall medizinisch anerkannten Standard-)therapie ist gut dokumentiert.
    Wäre sicher interessant, zu diesem Punkt ein Sozialgerichtsurteil zu bekommen.

    Grüße
    PB

  • Oh, oh,

    und wieder bemühen wir uns, geeignete Fallkonstellationen mit ungeheurer Fallzahl zu instrumentalisieren, um aus einem PAUSCHALEN Entgeltsystem auszubrechen...

    Schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich mal wieder unbeliebt machen :d_zwinker: und darauf hinweisen, daß die WA-Regelungen formale Konstruktionen sind, die mit Inhalten sehr wenig zu tun haben.
    Es ist in meinen Augen sinnlos, an Einzelfällen die inhaltliche Beschränktheit - auch den Unfug, der teilweise hinterlegt ist - zu beklagen oder gar dies als Präzedenzfall fürs SG zu konstruieren. Denjenigen, die so etwas planen, kann ich nur zur Vorsicht raten. Das geht nämlich ziemlich sicher schief.
    Der einzige (dornenreiche) Weg ist es, auf dem Eingabeweg an InEK und/oder BMGS auf Probleme und inhaltliche Inkosistenzen hinzuweisen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich kann Herrn Sander und auch ToDo nur zustimmen.

    Im übrigen empfehle ich, sich von der Einzelfallbetrachtung zu lösen. Und zwar nicht nur im Hinblick auch die Fallzahlen der \"ungerecht\" zusammengeführten Fälle, sondern auch in Bezug auf die Erlösbetrachtung.

    Noch gibt es ein Budget, und auch in den nächsten Jahren werden die geplanten Erlöse (als Fallzahl und CMI) verhandelt. Wenn derartige Fälle in den Verhandlungen korrekt berücksichtigt worden sind, ist das finanzielle Risiko auch nicht mehr so hoch.

    Es nützt auch nichts, in den Einzelfällen zu sehr nach dem Erlös zu schielen, wenn in der Summe dadurch der vereinbarte CMI überschritten wird. Ich erinnere daran, dass dieser Mehrerlös zu 100% zurückzuzahlen ist (bzw. das Krankenhaus dann nachweisen muss, dass er nicht auf veränderter Kodierung beruht).

    Der Erlös des Krankenhauses wird im wesentlichen nicht durch die Einzalfallvergütung, sondern in den Verhandlungen erzielt.

    Schönen Tag noch,

  • Noch ein Nachtrag:

    Aus den vorgenannten Gründen machen wir uns mit der Einzelfallabrechnung eigentlich nur gegenseitig das Leben schwer. Deshalb schließe ich mich dem von Herrn Lückert zu einem anderen Thema gemachten Vorschlag an, dass die Kostenträger den Krankenhäusern monatlich den entsprechenden Budgetanteil überweisen, wobei sich das Budget ja durchaus aus den DRG-Daten berechnen kann.

    Schönen Tag noch,