• Hallo, Forum, Hallo, Herr Selter

    Vielen Dank für die prompte Antwort vom letzten Mal. Ich versuche es deshalb heute gleich wieder.

    Bei dem Patienten wurde nach Reposition einer Nasenbeinfraktur die Tamponade entfernt und nach 3 Tagen eine intensive Nasenpflege durchgeführt, d. h. es wurden Borken und Fibrinbeläge entfernt.
    Kann man dafür schon die Prozeduren 5-212.2 und 5.211.40 abrechnen???
    Meiner Meinung gehört das zur normalen Wundpflege dazu.

    Vielen Dank und schönen Tag noch von
    bitti

  • Hallo bitti,

    ich wäre mit der Verschlüsselung der 5-212.2 ziemlich zurückhaltend. Die Nasenbeinfraktur einschließlich Reposition landet in der DRG D65Z, CW=0,536, wenn man das \"posttraumatische Nasebohren\" mit dem geschilderten Code dazugibt, resultiert die D09B (CW=0,733). Nach meinem Verständnis ist mit dem OPS-Code allerdings etwas anderes gemeint, dem Wesen nach sind 5er OPS-Codes auch operative Prozeduren, die über die geschilderte Nasenpflege deutlich hinausgehen.

    Deswegen: ich würd\' dat lassen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo, Herr Sander

    Ich will ja nicht diese Prozeduren kodieren.
    Ich bin der Meinung, es ist für eine Nasenpflege ein bißchen viel, was da hinter den abgerechneten Prozeduren steckt.
    Vielleicht kann mich einer in meiner Meinung bestärken.
    Ich würde auch auf die DRG D65Z groupen.

    bitti

  • Hallo bitte,

    dann sind wir ja einer Meinung. Ich nehme an, daß Sie jemanden in Ihrem Haus davon abhalten wollen, so zu kodieren und dann haben Sie m.E. völlig recht. Sie dürfen sich bestärkt fühlen, das Kapitel 5 ist im DIMDI-Katalog mit \"Operationen\" übertitelt. Das Abschrubbeln von Borken paßt da sicher nicht rein.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • :sonne: Guten Morgen, Herr Sander,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Jetzt kann ich es ja sagen: ich bin bei einer Unfallkasse und mit der Prüfung von DRG-Rechnungen beauftragt. Im betreffenden Fall hatte das Krankenhaus diese beiden Prozeduren für die Rechnungslegung angesetzt und wollte meinen Widerspruch nicht akzeptieren. Bin gespannt, ob es nun klappt.
    Schönes Wochenende
    bitti

  • Zitat


    Original von bitti:

    Jetzt kann ich es ja sagen: ich bin bei einer Unfallkasse und mit der Prüfung von DRG-Rechnungen beauftragt.


    Guten Tag,

    dann müssen wir uns den Namen \"bitti\" ja merken und uns mit Äußerungen zurückhalten :d_zwinker: ?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Abend Herr bitti,

    Zitat


    Original von bitti:
    Jetzt kann ich es ja sagen: ich bin bei einer Unfallkasse und mit der Prüfung von DRG-Rechnungen beauftragt. Im betreffenden Fall hatte das Krankenhaus diese beiden Prozeduren für die Rechnungslegung angesetzt und wollte meinen Widerspruch nicht akzeptieren.

    Zitat


    Original von bitti:
    Aber bitte auch weiterhin ehrlich helfen.

    Finden Sie (und die Admins) dieses Vorgehen ok ? Wenn Sie sich wünschen, dass man weiterhin ehrlich hilft, dann sollten Sie meiner Meinung nach schon bei der Fragestellung damit anfangen. Die Antwort auf Ihren beschriebenen Fall hätte bestimmt nicht anders gelautet als jetzt auch. Aber nach diesem Ablauf bleibt (wenigstens bei mir) ein flaues Gefühl zurück. Ich fand Ihr Vorgehen nicht sehr ehrlich/fair.

    Grüße
    H.-P. Wolkenstein

  • Zitat


    Original von wolkenstein:

    Finden Sie (und die Admins) dieses Vorgehen ok ?


    Guten Abend,

    da ich auch an der Diskussion beteiligt war, möchte ich hinzufügen, daß ich mich durch die Art auch ein wenig angefaßt gefühlt habe. Letztlich gibt es hier im Forum auch \"Kassenfürsten\" und ähnliche Gesellen, die ihre Meinung offen vertreten.
    Die Undercover-Aktion funktioniert gottlob immer nur einmal, so daß ich empfehlen würde im Profil die Informationen direkt zu hinterlegen.

    Mein Hinweis an \"bitti\":

    mydrg ist deswegen so erfolgreich, weil gerade hier (nirgendwo sonst) ganz offen und ehrlich diskutiert wird. Das Gebot der Fairness ist in Punkt 3 der Regeln hinterlegt, ich halte es für sehr weitreichend.

    Siehe hier:
    >>>Fairness<<<


    Schönen Abend.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein