• Offizieller Beitrag

    Guten Tag Urogert,

    es gibt natürlich in den DKR keine %-Angabe von benignem/malignem Anteil einer histologischen Untersuchung die dann die HD vorgibt. Man muss hier nach der HD-Definition gehen: ... nach Analyse....hauptsächlich stationäre... .
    Wie sieht denn in so einem Fall Ihr Entlassbrief aus?
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in den aller meisten Fällen in den Kliniken das CA als HD kodiert wird, wenn man während des stationären Aufenthaltes die Histo erhält und die Beschwerden in diesem Zusammenhang (auch) zu erklären sind. Zumal, wenn sich eine radikale Prostatektomie abzeichnet.

  • Zitat


    Original von Selter:
    Hallo Zabi,

    die histologische Untersuchung fand im Rahmen der Appendizitis statt. Sozusagen nebenbefundlich wurde das CA beschrieben = keine spezielle Diagnostik = keine ND im Sinne der Definition. Da auch keine Therapie oder erhöhter Betreuungsaufwand entstanden ist, haben Sie keine Argumente zur ND-Kodierung des CAs.


    Hallo,

    der CA-Befund wurde sicher ausführlich ( ! ) mit dem Patienten besprochen, desweiteren wurden Folgetermine ausgehandelt ( ? ) . Sofern dies entsprechend in der Krankenakte dokumentiert wurde, sollte auch die (aufwandserhöhende) CA-Nebendiagnose kodiert werden dürfen...

    Anderer Aspekt: der Patient wurde nicht wegen Appendizitis stationär aufgenommen, sondern wegen irgendwelcher appendizitisverdächtiger Symptome...
    Es sollte m.E. sicher darstellbar sein, dass die Adenocarcinose eine Begleit-itis verursacht hat: dann wäre das CA Hauptdiagnose !
    Das hat jetzt nichts mit Erlösoptimierung zu tun (habe den Fall nicht gruppiert).

    Hatte der Patient überhupt eine Appendizitis ?

    mfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    Eine Appendizitis lag ja wohl vor und aus der Beschreibung geht wirklich kein erhöhter Ressourcenverbrauch hervor. Klar, wenn man immer mehr hineiniterpretiert, kommt man irgendwann in den Bereich der zu kodierenden NDs. Aber das wird hier dann \"Zabi\" aus der Akte herauslesen müssen.

  • Hallo Forum,
    ich weiß, das Thema ist schon alt, aber ich wusste nicht, ob ich ein neues Thema anlegen sollte, weil meine Frage eigentlich ganz gut hierzu passt:

    Ich bin mir nicht sicher bei der Kodierung einer Hauptdiagnose:
    Patientin kommt mit laut OP-Bericht \"Katarrhaler Appendizitis\"; das Ergebnis der Histologie lautet \"Fibrose und Lipomatose der Appendixwand und Kotretention als Zeichen einer abgelaufenen Appendizitis. Kein Anhalt für ein florides Appendizitisrezidiv\".

    Kann man als HD hier nun die Appendzitis kodieren? Laut DKR D002d sollen ja relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, für die Kodierung herangezogen werden. Demnach also keine Appendizitis, oder?

    Vielen Dank schon eimal für die Hilfe!
    C.

  • Hallo carpenter,
    die Diagnose Appendizitis ist nicht ganz umsonst so schwierig. In Ihrem Fall wäre für mich die Appendizitis die HD. Es handelt sich um eine zwar nicht mehr akuten Zustand aber die Zeichen einer abgelaufenen Appendizitis. Dies würde mir reichen. Zum Hauptthema noch - es wäre mir auch nicht klar gewesen ob Ca oder Appendizitis. Danke also nochmal an den \"Lord of the codes\".
    Mfg
    Stefan Schulz

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    ist es formal korrekt wenn ich so an den vorhandenen Thread anschließe?

    HD: Appendicitis
    laut Histologie: gesicherte Koprostase


    Kann ich die Koprostase K56.4 als Nebendiagnose mit folgender Argumentation kodieren? oder ist der erhöhte Ressourcenverbrauch maßgebend. Der Thread ist aus dem Jahr 2004 und ich bin mir sehr unsicher
    bezüglich der Kodierung der Nebendiagnose.

    Meine Argumentation:
    Eine Koprostase kann mitauslösend und erschwerend zu einer Appendicitis führen. Der Aufwand zur Begründung liegt in der durchgeführten Operation, bzw. in der gesamten Behandlung. Es ist nicht kodierrichtlinienkonform einzelne Therapien gegen Diagnosen aufzurechnen.

    Ich verweise auf die MDK-Kodierempfehung Nr. 26 die unmissverständlich die Codierung mehrere Diagnosen bei nur einer Maßnahme begründet.
    Die Beschreibung eines Krankheitsbildes kann durch Nutzung mehrerer ICD-GM-Kodes auch außerhalb definitiv vorgesehener Kode-Kombinationen (z. B.. Kreuz-Stern-Systematik) erfolgen.

    Sofern keine Möglichkeit besteht die Erkrankung mit einem Diagnosekode inhaltlich abschließend abzubilden, ist die Kodierung mehrerer beschreibender Kodes kodierrichlinienkonform.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

    C_B

  • Hallo Frau Zabi und Herr Selter,

    zunächst die medizinische Frage: Adenocarcinose der Appendix ist mir unbekannt. Habe sicherheitshalber gegoogelt. aber auch da nichts gefunden. Eine Carcinose ist üblicherweise eine diffuse Ausbreitung des Carcinoms (Pleuracarcinose, Peritonealcarcinose).
    War also Adenocarcinom gemeint? Oder vielleicht ein Carcinoid?

    Wenn bei einer OP ein Carcinom herauskommt, dann ist für m.E. das Carcinom die HD. Sigmadivertikulitis, Resektion, Carcinom im Sigma --> auch das ist Carcinom.
    Dann muss ich ja das Carcinom ja auch noch ans Tumorregister melden, das ist ein erheblicher Aufwand, und (Zustimmung zu Herrn Hirschberg) ein ausführliches Gespräch ist zu führen.
    @ Zabi: Ich würde in jedem Fall auch zusätzlich eine Staging zumindest mit Sonografie durchführen. T1-Stadium mit R0-Resektion bedeutet schließlich nicht automatisch auch M0. Und CEA wird man auch noch bestimmen.
    Im Falle eines Carcinoids sind weitere hormonelle Untersuchungen zu empfehlen (ChromograninA, 5-HIES). Im Extremfall bestelle ich den Pat. dafür nachstationär ein, dann zählt die Untersuchung dazu. Und als Hausarzt würde ich mir einen Rückruf des Kollegen aus dem Krankenhaus wünschen bei einer solchen eher ungewöhnlichen Konstellation. Und wahrscheinlich haben Sie ja auch die Onkologen gefragt oder irgendwo recherchiert, wie Sie sich angesichts des histologischen Befundes verhalten sollen.

    Auszug aus den Leitlinien der Charité:
    \"Wird ein Appendixmalignom nach Appendektomie erst bei der pathohistologischen Aufarbeitung des Resektats entdeckt, wird dem Patienten eine onkologische Nachresektion nach den oben angegebenen Regel empfohlen. Ausgenommen hiervon sind Appendixkarzinoide < 1 cm Durchmesser, im mittleren und distalen Appendixdrittel ohne Infiltration des Mesenteriolums oder der umgebenden Strukturen und tumorfreiem Absetzrand. In diesen Fällen ist die alleinige Appendektomie ausreichend. Der Patient ist jedoch ausführlich über die besondere Charakteristik dieser Tumoren, ihre Prognose und die sich hieraus ableitenden Gründe für den Verzicht auf eine Nachresektion zu informieren.\"

    Klar, alles das muss auch dokumentiert werden!!!
    Jedenfalls, Herr Selter, ist für mich ein Carcinombefund immer aufwändiger als ein Routinebefund.

    Endlich Sonne in Baden!

    OKIDOCI 8)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von C_B:
    ich verweise auf die MDK-Kodierempfehung Nr. 26 die unmissverständlich die Codierung mehrere Diagnosen bei nur einer Maßnahme begründet.
    Die Beschreibung eines Krankheitsbildes kann durch Nutzung mehrerer ICD-GM-Kodes auch außerhalb definitiv vorgesehener Kode-Kombinationen (z. B.. Kreuz-Stern-Systematik) erfolgen.

    Sofern keine Möglichkeit besteht die Erkrankung mit einem Diagnosekode inhaltlich abschließend abzubilden, ist die Kodierung mehrerer beschreibender Kodes kodierrichlinienkonform.

    Sie vermengen hier eine SEG4 Kodierempfehlung und eine Zitat aus einer Stellungnahme zu den Änderungen der DKR 2006 aus \"das krankenhaus\". Dies wurde damals im Sinne des dort dargestellten Konsens seitens der Kassen aber dann wieder negiert.

    Dass auch mehrer Diagnosen kodiert werden, wenn nur mit einer Maßnahme therapiert, wurde 2010 klar gestellt. Obige Diskussion ist aus 2004 und daher eher aus den Anfängen der Streitereien.

    Zu \"Eine Koprostase kann mitauslösend und erschwerend zu einer Appendicitis führen.\":
    Es ist nicht relevant was \"kann\", sondern, was \"war\". Daher müssen Sie in Ihrem Fall dies so darstellen können, das eben der Ressourcenaufwand bestand. Sie sollten hier auch die Gegendarstellung des MDKs vorlegen, da es ja nach einem Widerspruchsschreiben klingt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von okidoci:
    Jedenfalls, Herr Selter, ist für mich ein Carcinombefund immer aufwändiger als ein Routinebefund.

    Dann soll das für Sie so stimmen. Aber schauen Sie sich auch mal die DKR D003, Abnorme Befunde an.
    Ob Zabi allerdings Ihre Tipps noch verwerten kann, ist unwahrscheinlich. Die Frage ist 7 Jahre alt.

  • Guten Morgen Herr Selter,

    vielen Dank, ich sehe den Sachverhalt jetzt wieder klar.

    Maßgebend ist hier ganz allein der Ressourcenaufwand das war mir auch ursprünglich! klar und dieser bestand nicht.

    Die Kodierempfehlungen und Zitate die ich in diesem Zusammenhang gelesen habe haben zu dieser Vermengung und Unsicherheit geführt.

    Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe
    :p
    C_B

  • hallo C_B!

    Auch wenn es der gleiche begriff ist, die koprostase der pathologen beim appendix ist etwas anderes als K56.4 Koprostase, Impaktion (Dickdarm, ggf dünndarm ).

    mfg ETgkv