ICD's Z48.0 oder Z.48.8

  • Hallo,
    bin ganz neu im Forum und habe auch gleich mal eine Frage. Bei uns in der DRG-Abteilung ist eine Unklarheit darüber entstanden, wie mit den
    Ziffern Z48.0 und Z48.8. zu verfahren ist. Meiner Meinung nach, beinhaltet die Z48.8 die Kontrolle von Verbänden und Nähten, was meine
    Kollegin zurückweist, sie meint eine Verschlüsselung beider Ziffern
    wäre absolut korrekt. Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen?

    Gruß aus dem Norden
    Tinka

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    wieso wollen Sie es überhaupt kodieren?
    Siehe DKR:
    P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
    Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1).
    Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren
    ....
    Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
    ....

    Den Umweg dann über die Z-Kodes zu nehmen, ist nicht wirklich zu empfehlen (siehe auch Hinweise am Anfang dieses ICD-Kapitels).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Selter,
    vielen Dank für die Antwort. Ich muß trotzdem leider nocheinmal \"hinterhaken\". Bei der Erfassung der genannten ICD\'s
    bin ich davon ausgegangen, sie bei Patienten zu kodieren, die wir
    nach OP\'s in unserem Hause akut übernehmen, bis der Pat. in die Reha
    wechselt. Ich war bis dato immer der Meinung, das man dann, z.B.bei
    Übernahme nach ACVB oder Klappen-OP, die Ziffer Z.48.8 mitkodieren
    dürfte, um den Aufwand für die Krankenkasse zu dokumentieren.
    Irre ich etwa diesbezüglich?

    Gruß
    Tinka

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    sie übernehmen also Operierte und führen nur die Nachbehandlung durch (das ging nicht aus Ihrer primären Frage hervor).
    Wenn Sie also der Kasse mit dieser Kodierung dokumentieren wollen, was Sie gemacht haben, würden Sie doch mit dem .8-Kode gar nicht sagen, was das ist. \"Sonstige\" Nachbehandlung bedeutet auch \"sonstige\" (nicht bereits unter Z48.- genannte) und stellt somit nicht den Sammelbegriff für den Verbandswechsel und die Fädenentfernung dar.